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Leistungen zur begleitenden Hilfe im Arbeitsleben nach SGB IX an Arbeitgebende beantragen
Volltext
Wenn Sie zum Erhalt bestehender und/oder Schaffung neuer Arbeitsplätze für schwerbehinderte oder Ihnen gleichgestellte Angestellte Unterstützung benötigen, können Sie finanzielle oder beratende Leistung beantragen.
Gefördert werden (Einzel-)Unternehmen.
Sie können aus zwei verschiedenen Optionen wählen:
- einer Beratungsleistung zum Thema „Bewilligung von Leistungen für schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Personen an Unternehmen“ durch das Integrationsamt anfragen
oder
- eine finanzielle Leistung mittels einer Antragstellung beantragen. Dort können Sie alle relevanten Informationen zum Unternehmen und zur schwerbehinderten oder ihr gleichgestellten Person angeben. Ihren Bedarf können Sie in einem Freitextfeld beschreiben oder – sobald diese Anträge er-gänzt worden sind – folgende Leistungen direkt beantragen:
- Beschäftigungssicherungszuschuss (BSZ) beziehungsweise Ausgleich bei außergewöhnlichen Belastungen für Unternehmen
- Behinderungsgerechte Einrichtung oder Ausstattung von Arbeitsplätzen beziehungsweise dem Arbeitsumfeld
- Investitionen zur Schaffung eines neuen Arbeits- oder Ausbildungsplatzes
- Berufsausbildung
- Sonstige Maßnahmen zur behindertengerechten Beschäftigung (beispielsweise Qualifizierungsmaßnahmen)
Der Förderumfang wird individuell und abhängig von der benötigten Leistung festgelegt. Die tatsächliche Höhe der Förderung errechnet sich aus dem Umfang der Maßnahme.
Rechtsgrundlage(n)
- § 185 Abs. 3 Nr. 2b SGB 9 i.V.m §26a SchwbAV
- § 185 Abs. 3 Nr. 2c SGB 9 i.V.m §26b SchwbAV
- § 185 Abs. 3 Nr. 2d SGB 9 i.V.m § 26c SchwbAV
- § 15 SchwbAV
- § 185 Abs. 3 Nr. 2a SGB 9 i.V.m §26 SchwbAV
- § 185 Abs. 3 Nr. 2e SGB 9 i.V.m §27 SchwbAV
- Sozialgesetzbuch – Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (Neuntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB IX) § 185 Aufgaben des Integrationsamtes
- Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV) § 26 Leistungen zur behinderungsgerechten Einrichtung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen für schwerbehinderte Menschen
- Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV) § 26a Zuschüsse zu den Gebühren bei der Berufsausbildung besonders betroffener schwerbehinderter Jugendlicher und junger Erwachsener
- Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV) § 26b Prämien und Zuschüsse zu den Kosten der Berufsausbildung behinderter Jugendlicher und junger Erwachsener
- Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV) § 26c Prämien zur Einführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements
- Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV) § 27 Leistungen bei außergewöhnlichen Belastungen
- Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV) § 15 Leistungen an Arbeitgeber zur Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen für schwerbehinderte Menschen
Erforderliche Unterlagen
Bei jeder Leistung:
- Kopie eines aktuellen Nachweises der Beschäftigung (Arbeitsvertrag)
- Kopie des Schwerbehindertenausweises beziehungsweise des Gleichstellungsbescheides
Voraussetzungen
Sie beschäftigen schwerbehinderte oder Ihnen gleichgestellte Personen.
Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)
Keine
Verfahrensablauf
Die Beantragung der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) an Unternehmen erfolgt online:
- Sie beschreiben das Anliegen.
- Sie senden die Daten nebst den geforderten Unterlagen an die zuständige Behörde.
- Das Integrationsamt prüft den Antrag.
- Für eine Beratung oder weitere Informationen nimmt das Integrationsamt Kontakt mit dem/der Antragstellenden auf.
- Für weitere Anliegen können sich weitere Beteiligte wie der psychosoziale Fachdienst oder der technische Beratungsdienst beim/bei der Antragstellenden melden.
- Zur genauen Leistungsklärung führen die weiteren Beteiligten eventuell eine Begehung durch.
- Das Integrationsamt übersendet den Bescheid postalisch an den Antragstellenden.
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Bearbeitungsdauer
6-12 Wochen
Fristen
Der Antrag ist immer im Vorfeld der Beschaffung einer Leistung einzureichen. Rückwirkende Anträge für bereits beschaffte Hilfsmittel oder Leistungen können in der Regel nicht anerkannt werden.
Hinweise (Besonderheiten)
Das Integrationsamt benötigt zur Antragsprüfung immer auch den Feststellungsbescheid des Menschen mit Behinderung. Sollte Ihnen dieser als Unternehmen nicht vorliegen, teilen Sie Ihrem/ oder Ihrer Mitarbeitenden bitte mit, dass er/ oder sie diesen zur Vervollständigung des Antrags an das Integrationsamt senden muss.
Rechtsbehelf
Widerspruch
Fachlich freigegeben durch
Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS)
Fachlich freigegeben am
07.06.2023
Zuständige Stelle
Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS)
Dezernat Inklusionsamt