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Kinderreisepass Meldung wegen Fund

Handlungsgrundlage(n)

Volltext

Wird der Kinderreisepass nach einer Verlustmeldung wiedergefunden, so ist dies der zuständigen Stelle mitzuteilen. Der Kindereisepass muss der zuständigen Stelle vorgelegt werden. 

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern

Erforderliche Unterlagen

  • wieder gefundener Kinderreisepass

Voraussetzungen

Sie hatten den Kinderreisepass zuvor als verloren gemeldet.

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Es fallen keine Gebühren an.

Fachlich freigegeben am

19.01.2023

Bearbeitungsdauer

Ihre Meldung wird sofort aufgenommen.

Fristen

Die Fundmeldung und die Vorlage müssen unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.

Ansprechpunkt

Passbehörde des aktuellen Wohnorts

Zuständige Stelle

In Mecklenburg-Vorpommern sind die zuständigen Stellen die Passbehörde in den kreisfreien Städten, großen kreisangehörigen Städten, Ämtern und amtsfreien Gemeinden.