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Kinderreisepass Meldung wegen Diebstahl und Verlust im Ausland
Rechtsgrundlage(n)
Volltext
Ist der Kinderreisepass nicht mehr auffindbar, gestohlen oder wurde verloren, muss der Verlust unverzüglich angezeigt werden (Verlustanzeige).
Wird weiterhin ein Kinderreisepass benötigt, muss ein neuer Kinderreisepass beantragt werden. Die Ausstellung eines Ersatzdokumentes ist nicht möglich.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern
Erforderliche Unterlagen
Es werden gegebenenfalls Unterlagen benötigt (geeignete Nachweise zur Feststellung Ihrer Identität). Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Fachlich freigegeben am
19.01.2023
Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)
Für die Verlustanzeige fallen keine Kosten an.
Ansprechpunkt
Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Passbehörde).
Im Ausland sind die vom Auswärtigen Amt bestimmten Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland zuständige Passbehörden. Es ist dort die Passbehörde zuständig, in deren Bezirk sich die antragstellende Person gewöhnlich aufhält.
Fristen
Die Meldung muss unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.
Zuständige Stelle
Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Passbehörde).
Im Ausland sind die vom Auswärtigen Amt bestimmten Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland zuständige Passbehörden. Es ist dort die Passbehörde zuständig, in deren Bezirk sich die betroffene Person gewöhnlich aufhält.
30.02 Bürgerservice
19089 Crivitz, Stadt
Amtsstraße 5
Telefon:
03863 5454-345
(Terminvergabe Bürgerservice)
Fax:
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Ansprechpartner
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Fax: | 03863 5454-103 |
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Raum: | 012 |
Zuständig für :
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Frau Claudia Grüttner
Position: Sachbearbeiter/in
Tel.: | 03863 5454-326 |
Fax: | 03863 5454-103 |
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Raum: | 030 |
Frau Juliane Krebs
Position: Sachbearbeiterin
Tel.: | 03863 5454-327 |
Fax: | 03863 5454-103 |
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Zuständig für :
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Herr Dominik Kull
Position: Sachbearbeiter
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Fax: | 03863 5454-103 |
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Frau Regina Schultz
Position: Sachbearbeiterin
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Raum: | 040 |
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Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
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Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
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Am 1. Samstag des Monats ist der Bürgerservice von 9:00 – 12:00 Uhr nur mit vorher vereinbartem Termin geöffnet.
Montag, d. 02.10. und Montag, d. 30.10.2023 geschlossen.
Beachten Sie die Informationen auf www.amt-crivitz.de. Dort werden kurzfristige Änderungen der Sprechzeiten bekannt gegeben.