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Kinderreisepass Ersatz wegen Diebstahl

Volltext

Wenn der Kinderreisepass im Ausland verloren geht oder er Ihnen gestohlen wurde, müssen Sie Ersatzreisedokumente für die Heimreise ausstellen lassen.
Je nachdem, ob Sie direkt nach Deutschland zurückkehren oder noch in andere Länder einreisen wollen, muss entweder ein Reiseausweis, der nur für die Einreise nach Deutschland gilt, ein neuer Kinderreisepass oder ein Reisepass ausgestellt werden.

Hinweis: Manche Länder verlangen bei der Ausreise den Einreisestempel im Kinderreisepass als Nachweis der legalen Einreise. In diesen Fällen müssen Sie gegebenenfalls ein Ausreisevisum beantragen.
 

Handlungsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

  • Bescheinigung der Verlust- oder Diebstahlsanzeige bei der Polizei
  • biometrisches Passbild im Passformat 45 x 35 mm
  • Nachweis der Identität und Staatsangehörigkeit (z. B. Personalausweis, Kopie des verlorenen oder gestohlenen Kinderreisepasses)

Tipp: Damit Ihnen schneller neue Reisedokumente ausgestellt werden können, sollten Sie Kopien aller Ihrer Ausweispapiere auf Ihrer Reise mitführen.
 

Voraussetzungen

Vorlegen aller erforderlichen Unterlagen.

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Es fallen Kosten für einen Kinderreisepass in Höhe von 26,00 EUR an.

Für Reisedokumente, die von den Vertretungsbehörden anderer EU-Staaten ausgestellt werden, fallen unterschiedlich hohe Gebühren an.

Achtung! Die Gebühren werden von Auslandsvertretungen ausschließlich in der jeweiligen Landeswährung eingenommen.

Verfahrensablauf

Ersatzreisedokumente stellt Ihnen auf Antrag die deutsche Auslandsvertretung im Reiseland aus. Suchen Sie mit den erforderlichen Unterlagen die deutsche Botschaft, ein Generalkonsulat oder ein Konsulat auf (Honorarkonsuln sind nicht zur Ausstellung berechtigt).

Bearbeitungsdauer

Ausstellung
•    Reiseausweis: in der Regel innerhalb weniger Stunden
•    Kinderreisepass und vorläufiger Reisepass: mehrere Tage

Hinweise: Um Ihnen einen Kinderreisepass oder vorläufigen Reisepass ausstellen zu können, muss die Passbehörde Ihres Wohnsitzes die Ermächtigung erteilen. Dies kann je nach Einzelfall und Erreichbarkeit der Behörde unterschiedlich lange dauern. Falls Sie auch ein Ausreisevisum benötigen, kann sich die Weiterreise zusätzlich verzögern.
 

Fristen

Gültigkeit

  • Reiseausweis: Dauer der Reise, höchstens einen Monat
  • Kinderreisepass: bis zu ein Jahr
  • vorläufiger Reisepass: bis zu ein Jahr

Hinweise (Besonderheiten)

Um Ihnen einen Kinderreisepass ausstellen zu können, muss die Passbehörde Ihres Wohnsitzes der zuständigen Auslandsvertretung die Ermächtigung erteilen. 

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern 

Fachlich freigegeben am

19.01.2023

Zuständige Stelle

Die deutsche diplomatische Vertretung (Botschaft, Generalkonsulat oder Konsulat) im Reiseland. Ist keine deutsche Auslandsvertretung vorhanden, wenden Sie sich an die Vertretungsbehörde eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU) im Reiseland.

Ansprechpunkt

Die deutsche diplomatische Vertretung (Botschaft, Generalkonsulat oder Konsulat) im Reiseland. Ist keine deutsche Auslandsvertretung vorhanden, wenden Sie sich an die Vertretungsbehörde eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU) im Reiseland.