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Kenntnis von Kampfmitteln anzeigen

Volltext

Sie müssen einen Kampfmittelfund sofort melden, um andere Personen vor der Gefahr zu schützen. Die Meldung erfolgt bei der Polizei unter der Telefonnummer 110 oder bei der örtlichen Ordnungsbehörde.

Geben Sie bei der Polizei oder der örtlichen Ordnungsbehörde an, wer Sie sind, wo Sie das Kampfmittel gefunden haben und beschreiben Sie die Fundsache. Befolgen Sie die weiteren Anweisungen der Polizei oder der örtlichen Ordnungsbehörde.

Bitte berühren Sie die Kampfmittel nicht. Wenn möglich, kennzeichnen Sie die Gefahrenstelle. Warnen Sie weitere Personen im Gefahrenbereich und verlassen Sie den Gefahrenbereich sofort wieder. Weitere Maßnahmen werden durch die Polizei oder der örtlichen Ordnungsbehörde durchgeführt.

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

  • keine

Voraussetzungen

  • keine

Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)

  • kostenlos

Verfahrensablauf

Sie müssen den Kampfmittelfund telefonisch bei der Polizei unter der Telefonnummer 110 oder bei der örtlichen Ordnungsbehörde melden.

Geben Sie bei der Polizei oder der örtlichen Ordnungsbehörde an, wer Sie sind, wo Sie das Kampfmittel gefunden haben und beschreiben Sie die Fundsache. Befolgen Sie die weiteren Anweisungen der Polizei oder der örtlichen Ordnungsbehörde.

Die Polizei oder die örtliche Ordnungsbehörde klärt zusammen mit dem Landesamt für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz Mecklenburg-Vorpommern die weiteren Maßnahmen.

Der Gefahrenbereich wird durch die Polizei oder der örtlichen Ordnungsbehörde abgesperrt.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung erfolgt sofort nach Meldung des Kampfmittelfunds.

Formulare

  • Formulare/Online-Dienste vorhanden: Nein
  • Schriftform erforderlich: Nein
  • Formlose Antragsstellung möglich: Ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Hinweise (Besonderheiten)

Wenn Sie den Kampfmittelfund nicht melden oder den Gefahrenbereich unerlaubt betreten, machen Sie sich strafbar und setzen sich und andere Personen einer hohen Gefahr aus.

Rechtsbehelf

  • kein Rechtsbehelf möglich

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

17.11.2022

Zuständige Stelle

Polizei und örtliche Ordnungsbehörde