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Kenntnis von Kampfmitteln anzeigen
Volltext
Sie müssen einen Kampfmittelfund sofort melden, um andere Personen vor der Gefahr zu schützen. Die Meldung erfolgt bei der Polizei unter der Telefonnummer 110 oder bei der örtlichen Ordnungsbehörde.
Geben Sie bei der Polizei oder der örtlichen Ordnungsbehörde an, wer Sie sind, wo Sie das Kampfmittel gefunden haben und beschreiben Sie die Fundsache. Befolgen Sie die weiteren Anweisungen der Polizei oder der örtlichen Ordnungsbehörde.
Bitte berühren Sie die Kampfmittel nicht. Wenn möglich, kennzeichnen Sie die Gefahrenstelle. Warnen Sie weitere Personen im Gefahrenbereich und verlassen Sie den Gefahrenbereich sofort wieder. Weitere Maßnahmen werden durch die Polizei oder der örtlichen Ordnungsbehörde durchgeführt.
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
- keine
Voraussetzungen
- keine
Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)
- kostenlos
Verfahrensablauf
Sie müssen den Kampfmittelfund telefonisch bei der Polizei unter der Telefonnummer 110 oder bei der örtlichen Ordnungsbehörde melden.
Geben Sie bei der Polizei oder der örtlichen Ordnungsbehörde an, wer Sie sind, wo Sie das Kampfmittel gefunden haben und beschreiben Sie die Fundsache. Befolgen Sie die weiteren Anweisungen der Polizei oder der örtlichen Ordnungsbehörde.
Die Polizei oder die örtliche Ordnungsbehörde klärt zusammen mit dem Landesamt für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz Mecklenburg-Vorpommern die weiteren Maßnahmen.
Der Gefahrenbereich wird durch die Polizei oder der örtlichen Ordnungsbehörde abgesperrt.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung erfolgt sofort nach Meldung des Kampfmittelfunds.
Formulare
- Formulare/Online-Dienste vorhanden: Nein
- Schriftform erforderlich: Nein
- Formlose Antragsstellung möglich: Ja
- Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Hinweise (Besonderheiten)
Wenn Sie den Kampfmittelfund nicht melden oder den Gefahrenbereich unerlaubt betreten, machen Sie sich strafbar und setzen sich und andere Personen einer hohen Gefahr aus.
Rechtsbehelf
- kein Rechtsbehelf möglich
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
17.11.2022
Zuständige Stelle
Polizei und örtliche Ordnungsbehörde