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Infektionsschutz
Allgemeine Informationen
Wer berufsmäßig Tätigkeiten am Menschen durchführt, bei denen Krankheitserreger durch Blut übertragen werden können, muss die allgemein anerkannten Regeln der Hygiene beachten. Betroffen sind insbesondere Maßnahmen der Heilkunde einschließlich der Akupunktur, der Physiotherapie, der Kosmetik, der Mani- und Pediküre und der Haar- und Bartpflege sowie das Ohrlochstechen, Piercen und Tätowieren.
Zu den allgemein anerkannten Regeln der Hygiene gehören:
- regelmäßiges Händewaschen
- Arbeitsmittel wie Scheren, Messer, Kämme und Bürsten müssen regelmäßig gereinigt und bei Bedarf, insbesondere nach Verletzungen und wenn aus den Wunden Blut oder Serum ausgetreten ist, auch desinfiziert und gegebenenfalls auch sterilisiert werden.
Bei Eingriffen, die eine Verletzung der Haut vorsehen, müssen unmittelbar vorher die Hände und die zu behandelnde Hautfläche desinfiziert werden.
Die Arbeitsmittel für Tätowierungen und Piercings, die eine Verletzung der Haut beinhalten, müssen steril sein. Sie müssen ebenso wie Manikür- und Pedikürgeräte, Rasiermesser, wenn diese wieder verwendet werden sollen, nach jedem Gebrauch desinfiziert, gereinigt und sterilisiert werden.
Darüber hinaus dürfen Sie als Friseur keine Kunden behandeln, die mit Kopfläusen befallen sind.
Zur Desinfektion der Hände und von Geräten dürfen nur Mittel und Verfahren verwendet werden, die auf den entsprechenden Listen des Robert Koch-Instituts aufgeführt sind. Die Sterilisation von Instrumenten und Geräten ist mittels Dampf oder Heißluft durchzuführen, dabei ist der jeweilige Stand der Technik zu beachten. Die Sterilisatoren sind mindestens halbjährlich sowie nach Reparaturen zu überprüfen.
Rechtsgrundlagen
Zur Blutkontaktinfektionen-Verordnung (BlutkInfLVO M-V) und zu Informationen des Robert-Koch-Instituts:
- Blutkontaktinfektionen-Verordnung (BlutkInfLVO M-V)
- Informationen des Robert Koch-Instituts zu geprüften und anerkannten Desinfektionsmitteln und -verfahren
Hinweise
Spitze, scharfe oder zerbrechliche Instrumente und Geräteteile ( z. B. Rasiermesser, Spritzen beim Piercing) dürfen nur dann mit dem Hausmüll beseitigt werden, wenn sie sich in Behältern befinden, durch die eine Verletzung anderer Personen ausgeschlossen ist. Weitere Informationen zur Abfallbeseitigung erhalten Sie auf der Seite des Robert Koch-Instituts.
Weitere Informationen zu den Hygieneregeln erhalten Sie auch über die zuständigen Handwerkskammern und auf der Seite des Robert Koch-Instituts.
Werden die Hygieneregeln nicht eingehalten, so handelt es sich hierbei um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld belegt werden kann.
Zuständige Stelle
In Mecklenburg-Vorpommern können Sie sich an die Gesundheitsämter der Landkreise und kreisfreien Städte wenden.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
01.08.2018
FG Hygiene
19288 Ludwigslust
Garnisonsstraße 1
Postanschrift
19370 Parchim, Stadt
Postfach: Postfach 12 63
Telefon:
03871 722-5370
(Herr Dr. Langer (FGL))
Ansprechpartner
Frau Heidrun Fligge
Position: Hygiene-Ingenieurin // Badewasser, Trinkwasser, Umweltmedizin
Tel.: | 03871 722-5331 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | C157 (LWL) |
Zuständig für :
Frau Kerstin Gotham
Position: Hygiene-Inspektorin // Bauhygiene, Bauleitplanung, Bauvorhaben, Überwachungspflichtige Einrichtungen
Tel.: | 03871 722-5332 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | C157 (LWL) |
Zuständig für :
Frau Ines Hannemann
Position: Hygiene-Inspektorin // Badewasser, Trinkwasser
Tel.: | 03871 722-5333 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | C156 (LWL) |
Zuständig für :
Frau Haike Kludasch
Position: Hygiene-Inspektorin / Tuberkulose /// Infektionsschutz, Überwachungspflichtige Einrichtungen
Tel.: | 03871 722-5334 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | C152 (LWL) |
Zuständig für :
Frau Ria Rönckendorf
Position: Hygiene-Inspektorin // Infektionsschutz, Überwachungspflichtige Einrichtungen
Tel.: | 03871 722-5335 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | C152 (LWL) |
Zuständig für :
Frau Isabel Kreußler
Position: Hygiene-Inspektorin // Infektionsschutz, Überwachungspflichtige Einrichtungen
Tel.: | 03871 722-5339 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | C156 (LWL) |
Zuständig für :
Frau Nicole Tremp
Position: Sachbearbeiterin
Tel.: | 03871 722-5328 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Zuständig für :
Herr Ronny Krohn
Position: Sachbearbeiterin
Tel.: | 03871 722-5329 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Zuständig für :
Frau Sabrina Meyenburg
Position: Sachbearbeiterin
Tel.: | 03871 722-5330 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Zuständig für :
Frau Sigrun Höhne
Position: Hygiene-Inspektorin // Infektionsschutz, Überwachungspflichtige Einrichtungen
Tel.: | 03871 722-5336 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 637 (PCH) |
Zuständig für :
Frau Sylvia Kraeplin
Position: Hygiene-Inspektorin
Tel.: | 03871 722-5337 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 637 (PCH) |
Zuständig für :
Herr Fabian Fischer
Position: Sachbearbeiter
Tel.: | 03871 722-5338 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 637 (PCH) |
Zuständig für :
Frau Kerstin Altenburg
Position: SB Betreuungsbehörde // Teamleiter// Ludwigslust
Tel.: | 03871 722-5340 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | C114 (LWL) |
Zuständig für :
Frau Juliane Graap
Position: SB Betreuungbehörde Ludwigslust
Tel.: | 03871 722-5341 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | C113 (LWL) |
Zuständig für :
Frau Dorett Haselhan
Position: SB Betreuungsbehörde Ludwigslust
Tel.: | 03871 722-5342 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | C117 (LWL) |
Zuständig für :
Frau Yvonne Papke
Position: SB Betreuungbehörde Ludwigslust
Tel.: | 03871 722-5343 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | C117 (LWL) |
Zuständig für :
Frau Birgit Rathsack
Position: SB Betreuungsbehörde Parchim
Tel.: | 03871 722-5344 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 620 (PCH) |
Zuständig für :
Frau Isabel Genkel
Position: SB Betreuungsbehörde Parchim
Tel.: | 03871 722-5345 |
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Frau Juliane Berg
Position: Sachbearbeiterin
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Raum: | 627 (PCH) |
Zuständig für :
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Dienstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr
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Donnerstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr
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