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Hundesteuer Befreiung

Volltext

Eine Befreiung von der Hundesteuer ist immer dann möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen gemäß der Satzung Ihrer Wohnsitzgemeinde erfüllen. Weitere Informationen erhalten Sie über die Ortssuche der für Sie zuständigen Gemeinde.

Rechtsgrundlage(n)

örtliche Satzungen

Fachlich freigegeben durch

eGo M-V

Fachlich freigegeben am

13.05.2022

Zuständige Stelle

Die Gemeinde-/Stadt-/Amtsverwaltung des Hauptwohnsitzes des Hundehalters.