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Hundesteuer Anmeldung
Volltext
Die Städte und Gemeinden entscheiden, ob sie eine Hundesteuer erheben und wie sie diese ausgestalten. Die Ausgestaltung erfolgt in der jeweiligen Hundesteuersatzung.
Die einzelne Gemeinde legt in der Satzung die Steuersätze und Zahlungsmodalitäten für ihr Gemeindegebiet fest. Auch Regelungen über Befreiungen von der Steuerpflicht oder über die Gewährung von Ermäßigungen finden Sie in der Satzung der jeweiligen Gemeinde.
Wenn Sie einen Hund in Ihren Haushalt bzw. in Ihr Unternehmen aufgenommen haben, sind Sie verpflichtet, den Hund in der Wohnsitzgemeinde anzumelden, sofern die Gemeinde eine Hundesteuersatzung erlassen hat.
Bitte beachten Sie, dass an die Haltung von gefährlichen Hunden besondere Anforderungen gestellt werden. Sie müssen deshalb eine Erlaubnis zur Haltung eines gefährlichen Hundes vorweisen können. Die Erlaubnis müssen Sie separat bei der zuständigen Ordnungsbehörde beantragen.
Rechtsgrundlage(n)
örtliche Satzungen
- § 3 Kommunalabgabengesetz (KAG M-V) i. V. m. der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde
- Verordnung über das Führen und Halten von Hunden (HundehVO M-V)
Fachlich freigegeben durch
eGo M-V
Fachlich freigegeben am
13.05.2022
Amt Crivitz - 20.00 Allgemeine Finanzwirtschaft
19089 Crivitz, Stadt
Amtsstraße 5
Telefon:
03863 5454-0
(Zentrale)
Fax:
03863 5454-103
Ansprechpartner
Frau Andrea Banner
Position: Sachgebietsleiterin
Sachgebietsleiterin und zuständig für die Haushaltsplanungen der Gemeinden Cambs, Stadt Crivitz, Gneven, Langen Brütz, Leezen und dem Amt Crivitz
Tel.: | 03863 5454-209 |
Fax: | 03863 5454-103 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 212 |
Zuständig für :
alle Leistungen dieser Verwaltungsstelle
Herr Claus-Günther Clausen (Steuern)
Position: Sachbearbeiter
Zuständig für Steuerangelegenheiten der Gemeinden Banzkow, Demen, Friedrichsruhe, Bülow, Tramm, Zapel.
Tel.: | 03863 5454-201 |
Fax: | 03863 5454-103 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 207 |
Zuständig für :
- Hundesteuer Abmeldung
- Hundesteuer Befreiung
- Vergnügungssteuer
- Grundsteuerbescheid für Grundstücke erhalten
- Grundsteuer zur Ersatzbemessung anmelden
- Zweitwohnungssteuer
- Hundesteuer Ermäßigung
- Änderung der Daten des Hundehalters für die Hundesteuer melden
- Grundsteuerbescheid für land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen bzw. Betriebe der Land- und Forstwirtschaft erhalten
- Hundesteuer Anmeldung
- Gewerbesteuer bezahlen
Frau Ines Schlottmann (Steuern)
Position: Sachbearbeiterin
Zuständig für Steuerangelegenheiten der Gemeinden Leezen, Pinnow, Cambs und Langen Brütz.
Tel.: | 03863 5454-203 |
Fax: | 03863 5454-103 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 206.2 |
Zuständig für :
- Zweitwohnungssteuer
- Vergnügungssteuer
- Hundesteuer Abmeldung
- Grundsteuer zur Ersatzbemessung anmelden
- Grundsteuerbescheid für Grundstücke erhalten
- Hundesteuer Ermäßigung
- Hundesteuer Befreiung
- Änderung der Daten des Hundehalters für die Hundesteuer melden
- Gewerbesteuer bezahlen
- Grundsteuerbescheid für land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen bzw. Betriebe der Land- und Forstwirtschaft erhalten
- Hundesteuer Anmeldung
Frau Lisa Marie Söllner (Steuern)
Position: Sachbearbeiterin
Zuständig für Steuerangelegenheiten der Gemeinden Barnin, Crivitz (allg. Steuern), Dobin am See, Raben Steinfeld.
Tel.: | 03863 5454-204 |
Fax: | 03863 5454-103 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 207 |
Zuständig für :
- Grundsteuerbescheid für land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen bzw. Betriebe der Land- und Forstwirtschaft erhalten
- Gewerbesteuer bezahlen
- Zweitwohnungssteuer
- Hundesteuer Ermäßigung
- Hundesteuer Befreiung
- Änderung der Daten des Hundehalters für die Hundesteuer melden
- Hundesteuer Abmeldung
- Hundesteuer Anmeldung
- Grundsteuer zur Ersatzbemessung anmelden
- Vergnügungssteuer
- Grundsteuerbescheid für Grundstücke erhalten
Frau Katrin Willig (Steuern)
Position: Sachbearbeiterin
Zuständig für Steuerangelegenheiten der Gemeinden Plate, Sukow, Gneven, Crivitz (Gewerbesteuer).
Tel.: | 03863 5454-202 |
Fax: | 03863 5454-103 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 206.2 |
Zuständig für :
- Hundesteuer Abmeldung
- Gewerbesteuer bezahlen
- Änderung der Daten des Hundehalters für die Hundesteuer melden
- Hundesteuer Ermäßigung
- Vergnügungssteuer
- Hundesteuer Anmeldung
- Zweitwohnungssteuer
- Grundsteuerbescheid für Grundstücke erhalten
- Grundsteuerbescheid für land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen bzw. Betriebe der Land- und Forstwirtschaft erhalten
- Hundesteuer Befreiung
- Grundsteuer zur Ersatzbemessung anmelden
Frau Sandra Müller (Planung)
Position: Sachbearbeiterin
Zuständig für die Haushaltsplanungen der Gemeinden Barnin, Friedrichsruhe, Raben Steinfeld, Plate, Sukow und den Schulverband Sukow
Tel.: | 03863 5454-208 |
Fax: | 03863 5454-103 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 212 |
Frau Josepha Thiem (Planung)
Position: Sachbearbeiterin
Zuständig für die Haushaltsplanungen der Gemeinden Banzkow, Bülow, Demen, Dobin am See,Pinnow und Tramm
Tel.: | 03863 5454-207 |
Fax: | 03863 5454-103 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 214 |
Frau Monika Rumstich (Planung)
Position: Sachbearbeiterin
Zuständig für die Haushaltsplanungen der Gemeinden Banzkow, Raben Steinfeld und Plate.
Tel.: | 03863 5454-205 |
Fax: | 03863 5454-103 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 215 |
Öffnungszeiten
Montag 09:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag 09:00 bis 12:00 Uhr
Am 1. Sonnabend des Monats ist der Bürgerservice von 9:00 – 12:00 Uhr geöffnet.
BEACHTEN Sie bitte die Informationen auf www.amt-crivitz.de. Dort werden kurzfristige Änderungen der Sprechzeiten bekannt gegeben.