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Hundehaltung Abmeldung
Volltext
Eine Abmeldung der Hundehaltung ist immer dann notwendig, wenn Sie die Haltung des Hundes in Ihrer Wohnsitzgemeinde aufgeben.
Dies gilt für folgende Fällen:
- Ihr Hund ist entlaufen,
- Ihr Hund eingeschläfert werden musste oder verstorben ist,
- Sie Ihren Hund abgegeben haben oder
- Sie aus Ihrer Wohnsitzgemeinde in eine andere ziehen.
Rechtsgrundlage(n)
- § 2a Absatz 1 Tierschutzgesetz (TierSchG)
- Verordnung über das Führen und Halten von Hunden (HundehVO M-V)
Erforderliche Unterlagen
Meldebestätigung (aktuell)
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
06.10.2022
Zuständige Stelle
Die Ordnungsbehörde in Ihrer zuständigen Gemeinde.
Ansprechpunkt
Die Ordnungsbehörde in Ihrer zuständigen Gemeinde.
Amt Crivitz - 30.01 Öffentliche Sicherheit und Ordnung
19089 Crivitz, Stadt
Amtsstraße 5
Telefon:
03863 5454-0
(Zentrale)
03863 5454-345
(Terminvergabe Bürgerservice)
Fax:
03863 5454-103
Ansprechpartner
Herr Maik Wolpert (Ordnungsamt)
Position: Sachgebietsleiter
Tel.: | 03863 5454-310 |
Fax: | 03863 5454-103 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 012 |
Zuständig für :
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Hinweis:
Am 1. Samstag des Monats ist der Bürgerservice von 9:00 – 12:00 Uhr geöffnet.
Beachten Sie die Informationen auf www.amt-crivitz.de. Dort werden kurzfristige Änderungen der Sprechzeiten bekannt gegeben.