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Genehmigung für die Anwendung eines zugelassenen Pflanzenschutzmittels in einem anderen Anwendungsgebiet erteilen
Volltext
Antrag auf Genehmigung für die Anwendung eines Pflanzenschutzmittels in einem anderen Anwendungsgebiet
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
Der Antrag auf Genehmigung im Einzelfall gemäß § 22 Abs. 2 PflSchG ist an das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V - Abteilung Pflanzenschutzdienst - zu richten.
Voraussetzungen
Der Antrag auf Genehmigung im Einzelfall gemäß § 22 Abs. 2 PflSchG kann genehmigt werden, wenn folgende Anwendung vorgesehen ist:
- an Pflanzen, die nur in einem geringfügigen Umfang angebaut werden, oder
- gegen Schadorganismen, die nur in bestimmten Gebieten erhebliche Schäden verursachen.
Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)
Erstantrag: EUR 50,00
Folgeantrag: EUR 25,00
Verfahrensablauf
Der Antrag auf Genehmigung im Einzelfall gemäß § 22 Abs. 2 PflSchG für die Anwendung eines zugelassenen Pflanzenschutzmittels in einem anderen als den mit der Zulassung festgesetzten Anwendungsgebieten ist online verfügbar.
Das ausgefüllte Formular ist postalisch an das
Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V
Abteilung Pflanzenschutzdienst
Postfach 10 20 64
18003 Rostock
zu senden.
Bearbeitungsdauer
14 Werktage
Fristen
Antragstellung mindestens drei Wochen vor der beabsichtigten Behandlung. Die Genehmigungen werden in der Regel für zwei Jahre erteilt.
Formulare
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
08.02.2022
Zuständige Stelle
Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V
Abteilung Pflanzenschutzdienst
Postfach 10 20 64
18003 Rostock
Ansprechpartner:
Dezernat 400
E-Mail: pflanzenschutzdienst@lallf.mvnet.de
Telefonnummer: +49 381 4035-431