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Förderung aus dem ESF Plus-Landesprogramm "Zuschuss für innovative Unternehmensgründungen (Gründungsstipendium)" beantragen
Volltext
Was wird gefördert?
Das Gründungsstipendium dient der Förderung von Gründungsvorhaben mit hohem Innovationsgehalt in und nach der Gründungsphase in den Bereichen Ingenieurwissenschaften, Naturwissenschaften und der Kreativwirtschaft.
Wer wird gefördert?
Das Gründungsstipendium wird nur natürlichen Personen, mit fachlicher und kaufmännischer Eignung, die mindestens 18 Jahre alt sind, gewährt. Die Antragstellenden müssen sich durch Gründung eines neuen Unternehmens selbständig machen wollen oder die Unternehmensgründung darf nicht länger als zwölf Monate zurückliegen.
Wie wird gefördert?
Das Gründungsstipendium wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von EUR 1.200 pro Monat und Antragsteller zuzüglich EUR 100,00 pro unterhaltspflichtigem Kind und Monat für längstens 18 Monate ausgezahlt.
- Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH (GSA) - Gründungsstipendien des Landes Mecklenburg-Vorpommern
- ESF Plus Programm 2021 bis 2027
Rechtsgrundlage(n)
- Verordnung (EU) 2021/1060
- Verordnung (EU) 2021/1057
- Richtlinie zur Förderung innovativer Unternehmensgründungen durch Beihilfe zum Lebensunterhalt (Gründungsstipendien) Mecklenburg-Vorpommern
Erforderliche Unterlagen
Für das Jury-Verfahren:
- Unternehmenskonzept
- fachliche Stellungnahme einer Hochschule oder einer anderen geeigneten Einrichtung zum Innovationscharakter
- beruflicher Werdegang, aus dem fachliche und kaufmännische Eignung hervorgeht
Für das Antragsverfahren:
- ggf. die für das Gründungsvorhaben erforderlichen behördlichen und sonstigen Genehmigungen
- Erklärung über bereits gestellt Anträge auf weitere Zuwendungen zur Finanzierung des Lebensunterhalts
- De-minimis-Erklärung
- bei bereits gegründeten Unternehmen Gewerbeanmeldung/Anmeldung beim Finanzamt
- Finanzierungsplan
Voraussetzungen
- Ihr Hauptwohnsitz und künftiger Betriebssitz müssen in Mecklenburg-Vorpommern sein.
- Die tragfähige Hauptgeschäftsgrundlage müssen neuartige Produkte oder Dienstleistungen mit hohem Innovationsgehalt sein.
- Sie müssen eine fachliche Stellungnahme einer Hochschule oder einer anderen geeigneten Einrichtung vorlegen.
- Das Votum einer Fachjury über die eingereichte Projektidee muss vorliegen.
- Eine zeitgleiche Kombination mit einem weiteren Beschäftigungsverhältnis über mehr als fünf Stunden pro Woche hinaus ist ausgeschlossen.
Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)
Keine
Verfahrensablauf
Für das Jury-Verfahren:
- Reichen Sie die Projektidee mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein. Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag. Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid zur Gewährung des Gründungsstipendiums.
Für das Antragsverfahren:
- Füllen Sie den formgebundenen Antrag aus, unterschreiben Sie ihn und reichen ihn schriftlich zusammen mit den erforderlichen Unterlagen ein. Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag. Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid zur Gewährung des Gründungsstipendiums.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungszeit ist abhängig vom aktuellen Antragsaufkommen und kann daher variieren.
Fristen
Bitte beachten Sie, dass der Antrag auf Gewährung des Zuschusses nur bis zu einem Jahr nach der Unternehmensgründung gestellt werden kann.
Formulare
- Formular Projektidee
- Antragstellung innerhalb von zwölf Monaten bei Beantragung nach Unternehmensgründung
Weiterführende Informationen
Hinweise (Besonderheiten)
Ihnen kann das Gründungsstipendium auch während eines Urlaubssemesters, in dem Sie ein Unternehmen gründen, gewährt werden.
Rechtsbehelf
Widerspruch
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
23.06.2022
Zuständige Stelle
GSA - Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH