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Förderung: Gewährung von Zuwendungen für Lehrgänge der überbetrieblichen Ausbildung im Agrarbereich des Landes Mecklenburg-Vorpommern Beantragung
Allgemeine Informationen
Zuwendungszweck
Steigerung der Fähigkeiten und Kompetenzen der Auszubildenden während ihrer Berufsausbildung
Gegenstand der Zuwendung
70% der Lehrgangskosten,
Pauschalbetrag von 14,40 Euro pro Übernachtung
Zuwendungsempfänger
Bildungsträger, mittelbar die Ausbildungsbetriebe
Art und Umfang, Höhe der Zuwendung
Projektförderung in Form einer Festbetragsfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss
Rechtsgrundlagen
Erforderliche Unterlagen
formgebundener Förderantrag und entsprechende Anlagen
Voraussetzungen
Die Zuwendung wird für Auszubildende in Unternehmen des privaten Rechts gewährt, die ab dem Ausbildungs jahr 2015/2016 an Maßnahmen der überbetrieblichen Ausbildung teilnehmen.
Der Berufsausbildungsvertrag muss in das Verzeichnis der 6 Berufsbildungsverhältnisse der zuständigen Stelle im Sinne des Berufsbildungsgesetzes eingetragen sein.
Die Lehrgangsteilnehmerinnen und Lehrgangsteilnehmer müssen den Hauptwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern haben oder der Ausbildungsbetrieb muss sich in Mecklenburg-Vorpommern befinden.
Die Berufsausbildung muss betrieblich durchgeführt werden.
Der Ausbildungsbetrieb muss gemäß § 27 Absatz 3 des 7 Berufsbildungsgesetzes als Ausbildungsstätte in Mecklenburg-Vorpommern anerkannt sein.
Kosten
keine
Verfahrensablauf
Die Bildungsträger stellen bei der Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung einen schriftlichen Antrag auf Förderung der jeweiligen Lehrgänge der überbetrieblichen Ausbildung und voraussichtlichen Übernachtungen.
Bearbeitungsdauer
individuell
Formulare
über die Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH (GSA) erhältlich.
Zuständige Stelle
GSA - Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH
Ansprechpunkt
GSA - Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH (Hauptsitz)
Schulstraße 1 - 3
19055 Schwerin
Tel. 0385 55775-0
Fax 0385 55775-40
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
20.01.2020Teaser
Steigerung der Fähigkeiten und Kompetenzen der Auszubildenden während ihrer Berufsausbildung