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Finanzielle Hilfe bei Mehrlingsgeburten (ab Drillingen) beantragen

Volltext

Was wird gefördert?

Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt eine freiwillige finanzielle Hilfe für Familien im Falle von Mehrlingsgeburten (ab Drillingen).

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Sorgeberechtigte, die zum Zeitpunkt der Geburt und des Antrages ihre alleinige oder Hauptwohnung in Mecklenburg-Vorpommern haben und bei denen die Kinder mit alleiniger oder Hauptwohnung gemeldet sind und leben. Der Antrag ist über die zuständige Meldebehörde an die Staatskanzlei zu stellen.

Wie wird gefördert?

Es wird eine einmalige finanzielle Hilfe in Höhe von 1.000 Euro pro Kind gewährt. Die finanzielle Hilfe wird durch die Staatskanzlei in der Regel im Überweisungsverfahren ausgezahlt.

Handlungsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

Antrag auf finanzielle Hilfe des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei Mehrlingsgeburten (ab Drillingen) mit Bestätigung der Meldebehörde.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Sorgeberechtigte, die zum Zeitpunkt der Geburt und des Antrages ihre alleinige oder Hauptwohnung in Mecklenburg-Vorpommern haben und bei denen die Kinder mit alleiniger oder Hauptwohnung gemeldet sind und leben.

Verfahrensablauf

Der Antrag ist über die zuständige Meldebehörde an die Staatskanzlei zu stellen.

Fristen

Der Antrag muss innerhalb eines Jahres nach der Geburt der Kinder bei der Staatskanzlei vorliegen.

Formulare

Weiterführende Informationen

Fachlich freigegeben durch

Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

06.11.2018

Zuständige Stelle

Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern

Ansprechpunkt

Referat 330 - Protokoll, Ordensangelegenheiten, Ehrungen