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Finanzielle Hilfe bei Mehrlingsgeburten (ab Drillingen) beantragen
Volltext
Was wird gefördert?
Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt eine freiwillige finanzielle Hilfe für Familien im Falle von Mehrlingsgeburten (ab Drillingen).
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Sorgeberechtigte, die zum Zeitpunkt der Geburt und des Antrages ihre alleinige oder Hauptwohnung in Mecklenburg-Vorpommern haben und bei denen die Kinder mit alleiniger oder Hauptwohnung gemeldet sind und leben. Der Antrag ist über die zuständige Meldebehörde an die Staatskanzlei zu stellen.
Wie wird gefördert?
Es wird eine einmalige finanzielle Hilfe in Höhe von 1.000 Euro pro Kind gewährt. Die finanzielle Hilfe wird durch die Staatskanzlei in der Regel im Überweisungsverfahren ausgezahlt.
Handlungsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
Antrag auf finanzielle Hilfe des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei Mehrlingsgeburten (ab Drillingen) mit Bestätigung der Meldebehörde.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Sorgeberechtigte, die zum Zeitpunkt der Geburt und des Antrages ihre alleinige oder Hauptwohnung in Mecklenburg-Vorpommern haben und bei denen die Kinder mit alleiniger oder Hauptwohnung gemeldet sind und leben.
Verfahrensablauf
Der Antrag ist über die zuständige Meldebehörde an die Staatskanzlei zu stellen.
Fristen
Der Antrag muss innerhalb eines Jahres nach der Geburt der Kinder bei der Staatskanzlei vorliegen.
Formulare
- Antrag auf finanzielle Hilfe des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei Mehrlingsgeburten (ab Drillingen)
Weiterführende Informationen
Fachlich freigegeben durch
Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
06.11.2018
Zuständige Stelle
Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern
Ansprechpunkt
Referat 330 - Protokoll, Ordensangelegenheiten, Ehrungen