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Fehlgeburt anzeigen
Volltext
Das zuständige Standesamt stellt auf Wunsch eine Bescheinigung über die Anzeige einer Fehlgeburt aus.
Als Fehlgeburten wird die Leibesfrucht bezeichnet, die bei der Trennung vom Mutterleib keine Anzeichen des Lebens (Herzschlag, pulsierende Nabelschnur, Lungenatmung) gezeigt hat, unter 500 Gramm wog und die 24 Schwangerschaftswoche nicht erreichte.
Das Standesamt kann dem Anzeigenden auf Wunsch eine Bescheinigung gem. § 31 PStV über die Anzeige einer Fehlgeburt ausstellen.
Rechtsgrundlage(n)
- §31 Absatz 2 Satz 4 PStV
Erforderliche Unterlagen
- Eine von einer Ärztin oder einem Arzt oder Hebamme oder einem Geburtshelfer ausgestellte Bescheinigung über die Fehlgeburt
- Ein Personalausweis, Reisepass oder ein anderes anerkanntes Passersatzpapier der Eltern
- Eine Angabe zum vorgesehen Familienname und Vorname des Kindes
- Mutterpass
- ggf. Bescheinigung über die Bestattung der Fehlgeburt
Voraussetzungen
Es lag eine Fehlgeburt vor, diese wurde beim zuständigen Standesamt mit den erforderlichen Unterlagen Angezeigt.
Die Anzeige ist Ihnen nur möglich, wenn Ihnen bei Lebendgeburt des Kindes die Personensorge zugestanden hätte, d. h. Sie als Eltern zum Zeitpunkt der Geburt miteinander verheiratet waren oder unverheiratet als Eltern vor der Geburt des Kindes eine gemeinsame Sorgeerklärung abgegeben haben. Sollte beides nicht zutreffen, liegt die Antragsbefugnis allein bei Ihnen als Mutter.
Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)
- Für die Ausstellung einer Bescheinigung über die Fehlgeburt können Kosten entstehen.
Die Gebühr beträgt 12 Euro in Mecklenburg-Vorpommern.
Verfahrensablauf
Das Standesamt kann dem Anzeigenden auf Wunsch eine Bescheinigung gem. § 31 PStV über die Fehlgeburt ausstellen.
Die Anzeige muss mündlich oder schriftlich erfolgen.
Für die vollständige Anzeige bedarf es einer von einer Ärztin oder einem Arzt oder Hebamme oder einem Geburtshelfer ausgestellte Bescheinigung über die Fehlgeburt.
Ein Personalausweis, Reisepass oder ein anderes anerkanntes Passersatzpapier der Eltern.
Eine Angabe zum vorgesehen Familienname und Vorname des Kindes.
Auf Grundlage der Angaben erteilt das Standesamt die Bescheinigung.
Bearbeitungsdauer
- i.d.R sofortige Ausstellung.
Fristen
- in der Regel gibt es keine nennenswerten Fristen, da es sich hier um Trauerbewältigung der betroffenen Personen handelt. Da keine Beurkundung erfolgt und die Bescheinigung keine Rechtswirkungen zur Folge hat, kommen hier, z.B. die Fristen der Anzeige einer Lebendgeburt nicht in Betracht.
Formulare
Keine
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Anfechtung
- Feststellungsverfahren verwaltungsgerichtliche Klage
Fachlich freigegeben durch
- Senator für Inneres, Referat 23 – Personenstandsrecht, des Landes Bremen
Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
09.10.2020 10.01.2020
Zuständige Stelle
- Standesamt der Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung, in dessen Zuständigkeitsbereich die Fehlgeburt erfolgte.
Ansprechpunkt
- Standesamt der Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung, in dessen Zuständigkeitsbereich die Fehlgeburt erfolgte.
Amt Crivitz - 30 Bürgeramt
19089 Crivitz, Stadt
Amtsstraße 5
Telefon:
03863 5454-0
(Zentrale)
Fax:
03863 5454-103
Kontakt aufnehmen per E-Mail
(Kontakt mit der Wohngeldbehörde aufnehmen)
Kontakt aufnehmen per E-Mail
(Kontakt mit dem Standesamt aufnehmen)
Ansprechpartner
Frau Iris Lenk
Position: Fachbereichleiterin
Tel.: | 03863 5454-300 |
Fax: | 03863 5454-103 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 226 |
Zuständig für :
- Erteilung einer Bescheinigung über die Geburtszeit
- Vaterschaftsanerkennung
- Geburt anzeigen
- Eheurkunde beantragen
- Sterbeurkunde eines Angehörigen beantragen
- Eheschließung Vollzug mit sorgeberechtigtem Partner
- Wohngeld Weiterleistung beantragen
- Namensgebung
- Namensgebung - Beratung
- Lebenspartnerschaftsurkunde beantragen bei Begründung der Lebenspartnerschaft im Ausland
- Sterbeurkunde bei Sterbefall im Ausland auf einem ausländischen Seeschiff beantragen
- Geburtsnamen oder vorher geführten Namen wiederannehmen
- Vorname Änderung
- Sterbefall beim Standesamt anzeigen
- Bestattung Durchführung
- Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für Staatenlose, Asylberechtigte, anerkannte Flüchtlinge und Personen dessen Staatsangehörigkeit nicht feststellbar ist, mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland beantragen
- Ausdruck aus dem Geburtenregister
- Geburtsurkunde bei Hausgeburt beantragen
- Wohnberechtigungsschein
- Eheurkunde aus alten Familienbüchern beantragen
- Aufhebung bzw. „Scheidung“ der Lebenspartnerschaft
- Adoption eines ausländischen Kindes beurkunden lassen
- Eheschließung anmelden
- Namensführung in der Ehe
- Geburt im Ausland - Eintrag in das deutsche Geburtenregister
- Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM): Kirchensteuerabzug bei Kirchenaustritt ändern
- Adoption eines deutschen Kindes
- Vor- und Familiennamen - Änderung
- Lebenspartnerschaftsurkunde - Weitere Ausfertigungen beantragen
- Eheschließung Vollzug nur für deutsche Staatsbürger
- Geburtsurkunde beantragen
- Erklärung zur Namensführung von Ehegatten ohne inländischen Ehe- oder Heiratseintrag abgeben
- Wohngeld Erhöhung beantragen
- Vorname Änderung der Reihenfolge
- Eheschließung Vollzug mit geschiedenem oder verwitwetem Partner
- Geburtsurkunde beantragen bei Geburt im Ausland oder in einem ehemaligen deutschen Gebiet
- Wohngeld beantragen
- Kirchenaustritt bescheinigen lassen
- Eheschließung Vollzug mit ausländischem Partner
- Wohngeld Änderungen mitteilen
- Nachbeurkundung einer Geburt im Ausland beim Standesamt I in Berlin beantragen
- Adoption eines ausländischen Kindes - Umwandlung einer schwachen in eine starke Adoption beantragen
- Fehlgeburt anzeigen
- Eheschließung im Ausland - Eintrag in das deutsche Eheregister
- Ehefähigkeitszeugnis für deutsche Staatsbürger mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland beantragen
- Eheschließung Vollzug Besondere
- Standesamtliche Trauung
- Mehrsprachige Geburtsurkunde beantragen
- Sterbeurkunde bei Sterbefall im Ausland beantragen
Frau Christine Löchter (Standesamt)
Position: Standesbeamtin
Tel.: | 03863 5454-323 |
Fax: | 03863 5454-103 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 017 |
Zuständig für :
- Mehrsprachige Geburtsurkunde beantragen
- Eheschließung Vollzug Besondere
- Lebenspartnerschaftsurkunde - Weitere Ausfertigungen beantragen
- Adoption eines deutschen Kindes
- Eheschließung im Ausland - Eintrag in das deutsche Eheregister
- Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für Staatenlose, Asylberechtigte, anerkannte Flüchtlinge und Personen dessen Staatsangehörigkeit nicht feststellbar ist, mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland beantragen
- Ehefähigkeitszeugnis für deutsche Staatsbürger mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland beantragen
- Namensführung in der Ehe
- Geburt anzeigen
- Kirchenaustritt bescheinigen lassen
- Adoption eines ausländischen Kindes - Umwandlung einer schwachen in eine starke Adoption beantragen
- Namensgebung - Beratung
- Vaterschaftsanerkennung
- Erteilung einer Bescheinigung über die Geburtszeit
- Geburtsurkunde bei Hausgeburt beantragen
- Eheschließung Vollzug nur für deutsche Staatsbürger
- Sterbeurkunde bei Sterbefall im Ausland beantragen
- Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM): Kirchensteuerabzug bei Kirchenaustritt ändern
- Eheschließung Vollzug mit geschiedenem oder verwitwetem Partner
- Ausdruck aus dem Geburtenregister
- Namensgebung
- Bestattung Durchführung
- Aufhebung bzw. „Scheidung“ der Lebenspartnerschaft
- Geburt im Ausland - Eintrag in das deutsche Geburtenregister
- Eheurkunde beantragen
- Eheschließung Vollzug mit sorgeberechtigtem Partner
- Geburtsurkunde beantragen bei Geburt im Ausland oder in einem ehemaligen deutschen Gebiet
- Vor- und Familiennamen - Änderung
- Eheschließung anmelden
- Sterbeurkunde eines Angehörigen beantragen
- Standesamtliche Trauung
- Eheschließung Vollzug mit ausländischem Partner
- Sterbefall beim Standesamt anzeigen
- Fehlgeburt anzeigen
- Erklärung zur Namensführung von Ehegatten ohne inländischen Ehe- oder Heiratseintrag abgeben
- Eheurkunde aus alten Familienbüchern beantragen
- Geburtsnamen oder vorher geführten Namen wiederannehmen
- Lebenspartnerschaftsurkunde beantragen bei Begründung der Lebenspartnerschaft im Ausland
- Geburtsurkunde beantragen
- Adoption eines ausländischen Kindes beurkunden lassen
Frau Anne Kasten (Standesamt)
Position: Standesbeamtin
Tel.: | 03863 5454-321 |
Fax: | 03863 5454-103 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 027 |
Zuständig für :
- Adoption eines ausländischen Kindes - Umwandlung einer schwachen in eine starke Adoption beantragen
- Mehrsprachige Geburtsurkunde beantragen
- Lebenspartnerschaftsurkunde - Weitere Ausfertigungen beantragen
- Sterbeurkunde bei Sterbefall im Ausland beantragen
- Bestattung Durchführung
- Eheschließung im Ausland - Eintrag in das deutsche Eheregister
- Namensgebung - Beratung
- Eheschließung Vollzug nur für deutsche Staatsbürger
- Vor- und Familiennamen - Änderung
- Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM): Kirchensteuerabzug bei Kirchenaustritt ändern
- Geburtsurkunde beantragen bei Geburt im Ausland oder in einem ehemaligen deutschen Gebiet
- Ausdruck aus dem Geburtenregister
- Erklärung zur Namensführung von Ehegatten ohne inländischen Ehe- oder Heiratseintrag abgeben
- Ehefähigkeitszeugnis für deutsche Staatsbürger mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland beantragen
- Geburt im Ausland - Eintrag in das deutsche Geburtenregister
- Standesamtliche Trauung
- Geburt anzeigen
- Namensgebung
- Fehlgeburt anzeigen
- Sterbefall beim Standesamt anzeigen
- Adoption eines deutschen Kindes
- Namensführung in der Ehe
- Vaterschaftsanerkennung
- Kirchenaustritt bescheinigen lassen
- Adoption eines ausländischen Kindes beurkunden lassen
- Eheurkunde beantragen
- Erteilung einer Bescheinigung über die Geburtszeit
- Sterbeurkunde eines Angehörigen beantragen
- Eheschließung anmelden
- Eheurkunde aus alten Familienbüchern beantragen
- Aufhebung bzw. „Scheidung“ der Lebenspartnerschaft
- Eheschließung Vollzug Besondere
- Eheschließung Vollzug mit ausländischem Partner
- Lebenspartnerschaftsurkunde beantragen bei Begründung der Lebenspartnerschaft im Ausland
- Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für Staatenlose, Asylberechtigte, anerkannte Flüchtlinge und Personen dessen Staatsangehörigkeit nicht feststellbar ist, mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland beantragen
- Geburtsnamen oder vorher geführten Namen wiederannehmen
- Geburtsurkunde beantragen
- Eheschließung Vollzug mit sorgeberechtigtem Partner
- Geburtsurkunde bei Hausgeburt beantragen
- Eheschließung Vollzug mit geschiedenem oder verwitwetem Partner
Öffnungszeiten
Montag 09:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag 09:00 bis 12:00 Uhr
Am 1. Sonnabend des Monats ist der Bürgerservice von 9:00 – 12:00 Uhr geöffnet.
BEACHTEN Sie bitte die Informationen auf www.amt-crivitz.de. Dort werden kurzfristige Änderungen der Sprechzeiten bekannt gegeben.