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Fangtätigkeiten einer Person im Aal-Register registrieren

Volltext

Wenn Sie als Person Aale zu Erwerbszwecken fangen möchten, müssen Sie sich vorher bei der zuständigen Behörde registrieren lassen. Die zuständige Behörde registriert die Personen, die Aale zu Erwerbszwecken fangen, unter einer Registriernummer im Fischereiregister.

Handlungsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

  • Sie registrieren die Aalfischerei vor Aufnahme ihrer Tätigkeit bei der zuständigen Behörde.
  • Sie geben an, ob sie in Küsten oder Binnengewässern fischen und grenzen das Fisch-Gebiet ein.
  • Die Anzeige ist formlos und die Registrierung erfolgt nachdem Sie die den formalen Antrag bei der zuständigen Behörde eingereicht haben.
  • Sie erhalten dann eine Registriernummer.

Erforderliche Unterlagen

Der Fischer muss bereits als Fischereibetrieb registriert sein, bevor er eine Aalregistriernummer erhält.

Voraussetzungen

Der Fischer muss bereits als Fischereibetrieb registriert sein, bevor er eine Aalregistriernummer erhält.

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

keine

Verwaltungsgebühr: Kostenfrei

Fristen

Vor der ersten Aalfischerei

Bearbeitungsdauer

in der Regel 5 Arbeitstage

Fachlich freigegeben durch

Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern

Formulare

  • Formulare vorhanden: Nein
  • Schriftform erforderlich: Ja
  • Formlose Antragsstellung möglich: Ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: Nein
  • Online-Dienste vorhanden: Nein

Fachlich freigegeben am

15.05.2023

Zuständige Stelle

Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V
Abteilung 7 - Fischerei und Fischwirtschaft

Ansprechpunkt

Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V
Abteilung 7 - Fischerei und Fischwirtschaft