Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.
Erstattung der Beiträge zur Sozialversicherung als ergänzende Leistung zum Saison-Kurzarbeitergeld beantragen
Volltext
Wenn Ihre Baufirma aufgrund Schneefalls Bauarbeiten nicht durchführen kann, können Sie beantragen, dass Ihnen ergänzend zum Saison-Kurzarbeitergeld die Sozialversicherungsbeiträge für Ihre Beschäftigten erstattet werden. Dies betrifft die Sozialversicherungsbeiträge, die Sie als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber allein zu tragen haben.
Diese Leistung ist begrenzt auf Betriebe
- des Baugewerbes,
- des Dachdeckerhandwerks und
- des Garten- und Landschaftsbaues.
Sie können die Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge nur in der sogenannten Schlechtwetterzeit von Dezember bis März erhalten. Der Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge liegen 80 Prozent des ausgefallenen Arbeitsentgeltes zu Grunde.
Die Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge können Sie nur für gewerblich versicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beantragen. Das sind Angestellte, deren Arbeitsverhältnisse nach den Tarifverträgen in der Schlechtwetterzeit aus witterungsbedingten Gründen nicht gekündigt werden können. Für die Sozialversicherungsbeiträge für Angestellte und Poliere können Sie hingegen keine Erstattung bekommen.
Vorübergehende Änderungen der Regelungen für das Kurzarbeitergeld und ergänzende Leistungen sind möglich.
Beispielsweise wurden aufgrund der Corona-Krise die Regelungen zum Kurzarbeitergeld vorübergehend geändert. Die Änderungen betreffen unter anderem die pauschalierte Erstattung von Sozialversicherungsbeträgen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit.
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
Abrechnungsliste für Saison-Kurzarbeitergeld und ergänzende Leistungen – Anlage zum Leistungsantrag
Voraussetzungen
Sie können die Erstattung der Sozialversicherung für Beschäftigte beantragen, die Saison-Kurzarbeitergeld beziehen. Die Leistung steht Ihnen außerdem nur zu für Beschäftigte, deren Arbeitsverhältnis in der Schlechtwetterzeit nicht aus witterungsbedingten Gründen gekündigt werden kann.
Ihr Betrieb muss außerdem
- dem Baugewerbe, Dachdeckerhandwerk oder dem Garten- und Landschaftsbau angehören und
- mindestens 1 Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer beschäftigen und
- die Mittel zur Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge zuvor in Form einer Umlage für diese Zwecke eingezahlt haben.
Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)
Keine
Verfahrensablauf
Das Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge für Bezieherinnen und Bezieher von Saison-Kurzarbeitergeld können Sie schriftlich oder online beantragen.
Wenn Sie die Leistung schriftlich beantragen wollen:
Sie berechnen das Arbeitsentgelt und das Saison-Kurzarbeitergeld.
- Sie zahlen das Arbeitsentgelt und das Saison-Kurzarbeitergeld an Ihre Beschäftigten und entrichten Sozialversicherungsbeiträge.
- Sie beantragen monatlich rückwirkend die Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge bei der zuständigen Dienststelle der Agentur für Arbeit (Antrag Saison-Kurzarbeitergeld und Abrechnungsliste).
- Die Agentur für Arbeit prüft den Antrag und die Abrechnungsliste. Wird Ihr Antrag bewilligt, bekommen Sie die Sozialversicherungsbeiträge erstattet.
- Nach Abschluss der Schlechtwetterzeit prüft die Agentur für Arbeit die eingereichten Abrechnungen im Rahmen einer Abschlussprüfung und korrigiert falls erforderlich das bewilligte Leistungen.
Wenn Sie die Leistung online beantragen wollen:
- Rufen Sie das Portal „eServices“ auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit auf.
- Melden Sie sich mit Ihrer Benutzerkennung an und rufen Sie den Antrag auf Saison-Kurzarbeitergeld auf.
- Füllen Sie den Antrag aus, laden Sie die Abrechnungsliste hoch und senden Sie den Antrag.
- Die Agentur für Arbeit prüft Ihren Antrag und Ihre Unterlagen. Sie erhalten einen Bescheid über die Entscheidung Ihres Antrages von der Agentur für Arbeit.
- Die restlichen Verfahrensschritte entsprechen dem schriftlichen Verfahren.
Bearbeitungsdauer
Ihr Antrag wird in der Regel innerhalb von 15 Arbeitstagen bearbeitet.
Fristen
Sie müssen den Antrag innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf des Kalendermonats stellen, für den Sie die Erstattung der Beiträge zur Sozialversicherung beantragen möchten.
Formulare
Formulare: ja
Onlineverfahren möglich: ja
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein
- Antrag auf Saison-Kurzarbeitergeld (S-Kug) und ergänzende Leistungen
- Abrechnungsliste für Saison-Kurzarbeitergeld (S-Kug) und ergänzende Leistungen - Anlage zum Leistungsantrag
- Online-Portal der Bundesagentur für Arbeit zur Beantragung von Leistungen
Weiterführende Informationen
- Merkblatt 8d der Bundesagentur für Arbeit zum Saison-Kurzarbeitergeld
- Informationen zum Kurzarbeitergeld auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit
Hinweise (Besonderheiten)
Bei außergewöhnlichen Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt (wie zum Beispiel infolge der Verbreitung des Coronavirus) kann die Bundesregierung beziehungsweise das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die Vorschriften zum Kurzarbeitergeld per Verordnung vorübergehend anpassen.
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Fachlich freigegeben am
07.10.2020