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Messbericht über Luftschadstoffemissionen vorlegen
Volltext
Wenn Sie eine Großfeuerungs-, Gasturbinen- oder Verbrennungs-motoranlage betreiben, müssen Sie zur Überwachung der Emissionen bestimmter Luftschadstoffe in regelmäßigen Abständen die Emissionen durch diskontinuierliche Messungen (Einzelmessungen) von einer oder einem anerkannten Sachverständigen ermitteln lassen. Über die Ergebnisse der Messungen ist ein Messbericht zu erstellen und der zuständigen Behörde zur Überprüfung vorzulegen.
Handlungsgrundlage(n)
- § 20 Dreizehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Großfeuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen – 13. BImSchV)
- § 21 Dreizehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Großfeuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen – 13. BImSchV)
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)
Fachlich freigegeben am
12.09.2022
Abteilung Abt.5
19053 Schwerin, Landeshauptstadt
Bleicherufer 13
Ansprechpartner
Susanne Baran
Position: Dezernatsleitung
Zuständig für :
- Überprüfung einer erhöhten Gefahr durch Störfälle in benachbarten Betriebsbereichen (Dominoeffekt) beantragen
- Entsorgungsnachweis im privilegierten Verfahren übermitteln
- Sicherstellung der Beachtung relevanter Vorschriften bei genehmigungsbedürftigen Anlagen nach dem Immissionsschutzrecht mitteilen
- Abfallwirtschaftliche Tätigkeit anzeigen
- Sicherheitsbericht von genehmigungsbedürftigen Anlagen nach Störfall-Verordnung abgeben
- Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen Anzeige beim Umfüllen oder Lagern von Ottokraftstoffen, Kraftstoffgemischen oder Rohbenzin nicht genehmigungsbedürftiger Anlagen
- Immisionsschutz: Zulassung der vorzeitigen Errichtung einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen
- Befreiung von der Nachweis- und Registerpflicht für Abfallwirtschaftsbeteiligte beantragen
- Immissionsschutz: Genehmigung für die Errichtung und Betrieb von Anlagen im vereinfachten Verfahren beantragen
- Verdunstungs-, Kühlanlagen und Nassabscheider: Überschreitung der Maßnahmenwerte oder Betriebsstörung melden
- Änderung einer bereits durch Planfeststellung oder Plangenehmigung zugelassenen Deponie oder ihres Betriebes beantragen
- Immisionsschutz: Vorbescheid zu einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen
- Messbericht über kontinuierliche Messungen von Luftschadstoffen bei Anlagen zur biologischen Behandlung von Abfällen vorlegen
- Abfallwirtschaftliche Tätigkeit: Erlaubnis bei Gefährlichen Abfällen beantragen
- Abfallerzeugernummer beantragen
- Person zur Wahrnehmung der Betreiberpflichten für genehmigungsbedürftige Anlagen nach dem Immissionsschutzrecht anzeigen
- Entsorgungsnachweis bestätigen lassen
- Immissionsschutz: Teilgenehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Anlage beantragen
- Genehmigung für störfallrelevante Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen
- Feuerungsanlage: Betrieb oder Inbetriebnahme anzeigen
- Messbericht über kontinuierliche Messungen von Luftschadstoffen bei sonstigen Anlagen vorlegen
- Immisionsschutz: Genehmigung für die Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen
- Sammelentsorgungsnachweis im privilegierten Verfahren übermitteln
- Verdunstungs-, Kühlanlagen und Nassabscheider melden
- Verdunstungs-, Kühlanlagen und Nassabscheider: Inbetriebnahme, Änderung, Stilllegung oder Betreiberwechsel melden
- Genehmigung zur Änderung einer Anlage zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien (Repowering) beantragen
- Anlagen zur biologischen Behandlung von Abfällen Messung einzeln
- Störfälle aufgrund Errichtung oder Änderungen von Betriebsbereichen anzeigen
- Sammelentsorgungsnachweis bestätigen lassen
- Emissionsschutz: Ergebnisse der Emissionsüberwachung bei einer genehmigungsbedürftigen Anlage nach der Industrieemissions-Richtlinie vorlegen
- Emissionsschutz: Nichteinhaltung von Genehmigungsanforderungen bei einer genehmigungsbedürftigen Anlage nach Industrieemissions-Richtlinie mitteilen
- Emissionserklärung als Betreiberin oder Betreiber einer genehmigungsbedürftigen Anlage abgeben
- Unternehmenszertifizierung für die klimaschutzgerechte Installation, Wartung und Instandhaltung von Anlagen mit fluorierten Treibhausgasen beantragen
- Feststellung der endgültigen Deponie-Stilllegung beantragen
- Abfallwirtschaftliche Tätigkeit: Erlaubnis bei Gefährlichen Abfällen beantragen
- Abfallentsorgernummer beantragen
- Messbericht über Luftschadstoffemissionen vorlegen
- Immissionsschutz: Genehmigung für die Errichtung und Betrieb von Anlagen beantragen
Dr. Ulrike Henkel
Position: Abteilungsleitung