Online beantragen
Elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) beantragen
Allgemeine Informationen
Ab dem 1. September 2011 erhalten Sie den Aufenthaltstitel in Form einer Scheckkarte mit elektronischen Zusatzfunktionen. Säuglinge und Kinder erhalten ebenfalls eine eigene Karte. Im Karteninneren besitzt der eAT einen kontaktlosen Chip. Er speichert
- biometrische Merkmale (Foto, ab sechs Jahren zwei Fingerabdrücke),
- Nebenbestimmungen im Zusammenhang mit dem Aufenthaltstitel (z.B. Auflagen) und
- persönliche Daten.
Als eAT werden folgende Aufenthaltstitel erteilt:
- Aufenthaltserlaubnis
- Niederlassungserlaubnis
- Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU
- Blaue Karte EU
- Aufenthaltskarte für Drittstaatsangehörige, die Familienangehörige von Staatsangehörigen eines EU- oder EWR-Staats sind
- Daueraufenthaltskarte für Drittstaatsangehörige, die Familienangehörige von Staatsangehörigen eines EU- oder EWR-Staats sind
- Aufenthaltserlaubnis für Schweizer Staatsangehörige und ihre Familienangehörigen aus Drittstaaten, wenn sich diese für einen eAT entscheiden
Tipp: "Alles Wissenwerte zum elektronischen Aufenthaltstitel" erhalten Sie in verschiedenen Sprachen auf der Internetseite des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge:
- Internetseite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge
- Broschüre "Alles Wissenswerte zum elektronischen Aufenthaltstitel"
Rechtsgrundlagen
- § 78 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) (Dokumente mit elektronischem Speicher- und Verarbeitungsmedium)
- Verordnung zur Einheitlichen Gestaltung des Aufenthaltstitels für Drittstaatenangehörige
Erforderliche Unterlagen
- Reisepass oder Passersatzpapiere
- ein biometrisches Lichtbild
- weitere Unterlagen, je nachdem, welche Verfahren vorausgegangen sind
Erkundigen Sie sich bitte zuvor bei der Ausländerbehörde, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.
Voraussetzungen
Der Aufenthaltstitel muss mindestens einen Monat gelten.
Achtung: Der bereits bestehende Aufenthaltstitel in Ihrem Reisepass oder Ihren Passersatzpapieren gilt auch nach Einführung des eAT fort, längstens jedoch bis 31. August 2021. Beantragen Sie den elektronischen Aufenthaltstitel im Scheckkartenformat rechtzeitig vor Ablauf Ihrer bisherigen Aufenthaltserlaubnis oder Ihres Reisedokumentes.
Kosten
Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem jeweiligen Einzelfall.
Verfahrensablauf
Sie müssen den elektronischen Aufenthaltstitel persönlich bei der zuständigen Stelle beantragen. Sie erfasst Ihre Fingerabdrücke vor Ort. Kinder ab sechs Jahren müssen ebenfalls Ihre Fingerabdrücke abgeben.
Hinweise
Die Karte bietet Ihnen als weitere Funktionen einen elektronischen Identitätsnachweis und eine qualifizierte elektronische Signatur (elektronische Unterschriftsfunktion). Die zuständige Stelle kann diese Funktionen auf Ihren Wunsch ein- oder ausschalten.
Den elektronischen Aufenthaltstitel können Sie wie den neuen Personalausweis für deutsche Staatsangehörige nutzen. Ausführliche Informationen zur elektronischen Verwendung der Karte finden Sie auf den Seiten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge.
Zuständige Stelle
An die Ausländerbehörde, in deren Bezirk Sie sich gewöhnlich aufhalten (je nach Wohnort die Landrätin oder der Landrat beziehungsweise die Oberbürgermeisterin oder der Oberbürgermeister).
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
19.09.2016
Landkreis Ludwigslust-Parchim - Fachgebiet Ordnung
Adresse
19370 Parchim, Stadt
Putlitzer Straße 25
Postanschrift
19092 Schwerin, Landeshauptstadt
Postfach: Postfach 16 02 20
Telefon:
03871 722-3020
(Herr Wornien (FGL))
Ansprechpartner
Frau Annika Jaap
Position: Sachbearbeiterin
Tel.: | 03871 722-3024 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 249 (PCH) |
Zuständig für :
alle Leistungen dieser Verwaltungsstelle
Frau Carina Schönberg
Position: Sachbearbeiterin
Tel.: | 03871 722-3037 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | C110/111 (LWL) |
Zuständig für :
- Nachzug aus familiären Gründen (zu Ausländern) - Aufenthaltserlaubnis beantragen
- Daueraufenthalt-EU - Erlaubnis beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche für Fachkräfte mit Berufsausbildung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung - beantragen
- Niederlassungserlaubnis für Absolventen deutscher Hochschulen - beantragen
- Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte - beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für Studierende aus Staaten außerhalb der EU und des EWR - beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung - beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für Studierende aus Staaten außerhalb der EU und des EWR - verlängern
- Blaue Karte EU zur Ausübung einer hochqualifizierten Beschäftigung - beantragen
- Bescheinigung des gemeinschaftsrechtlichen Aufenthaltsrechts für Au-pair-Beschäftigte aus EU-Staaten, EWR-Staaten und aus der Schweiz
- Niederlassungserlaubnis - beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung - verlängern
- Nachzug aus familiären Gründen (zu Deutschen) - Aufenthaltserlaubnis beantragen
- Elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der selbständigen Tätigkeit beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Au-pair-Beschäftigung (Nicht-EU/EWR) - beantragen
- Nachzug aus familiären Gründen (sonstige Familienangehörige) - Aufenthaltserlaubnis beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Forschung beantragen
- Aufenthalt für qualifizierte Geduldete zum Zweck der Beschäftigung - beantragen
Frau Jennifer Schulz
Position: Sachbearbeiterin
Tel.: | 03871 722-3038 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | C110 (LWL) |
Zuständig für :
- Aufenthaltserlaubnis für Studierende aus Staaten außerhalb der EU und des EWR - verlängern
- Nachzug aus familiären Gründen (zu Deutschen) - Aufenthaltserlaubnis beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung - beantragen
- Nachzug aus familiären Gründen (zu Ausländern) - Aufenthaltserlaubnis beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung - beantragen
- Blaue Karte EU zur Ausübung einer hochqualifizierten Beschäftigung - beantragen
- Nachzug aus familiären Gründen (sonstige Familienangehörige) - Aufenthaltserlaubnis beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für Studierende aus Staaten außerhalb der EU und des EWR - beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der selbständigen Tätigkeit beantragen
- Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte - beantragen
- Elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) beantragen
- Niederlassungserlaubnis für Absolventen deutscher Hochschulen - beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Au-pair-Beschäftigung (Nicht-EU/EWR) - beantragen
- Niederlassungserlaubnis - beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Forschung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung - verlängern
- Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche für Fachkräfte mit Berufsausbildung beantragen
- Bescheinigung des gemeinschaftsrechtlichen Aufenthaltsrechts für Au-pair-Beschäftigte aus EU-Staaten, EWR-Staaten und aus der Schweiz
- Aufenthalt für qualifizierte Geduldete zum Zweck der Beschäftigung - beantragen
- Daueraufenthalt-EU - Erlaubnis beantragen
Herrn Thomas Pietz
Position: Sachbearbeiter
Tel.: | 03871 722-3019 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | C129 (LWL) |
Zuständig für :
- Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte - beantragen
- Miteinbürgerung eines minderjährigen Kindes eines Ausländers mit Einbürgerungsanspruch
- Bescheinigung des gemeinschaftsrechtlichen Aufenthaltsrechts für Au-pair-Beschäftigte aus EU-Staaten, EWR-Staaten und aus der Schweiz
- Aufenthaltserlaubnis für Studierende aus Staaten außerhalb der EU und des EWR - verlängern
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Forschung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche für Fachkräfte mit Berufsausbildung beantragen
- Nachzug aus familiären Gründen (zu Ausländern) - Aufenthaltserlaubnis beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung - beantragen
- Eigenständige Einbürgerung von Ausländern mit Einbürgerungsanspruch
- Nachzug aus familiären Gründen (zu Deutschen) - Aufenthaltserlaubnis beantragen
- Einbürgerung des Ehegatten eines Deutschen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Au-pair-Beschäftigung (Nicht-EU/EWR) - beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung - verlängern
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung - beantragen
- Eigenständige Einbürgerung von Ausländern ohne Einbürgerungsanspruch
- Integrationskurse für Ausländer - Teilnahme beantragen
- Blaue Karte EU zur Ausübung einer hochqualifizierten Beschäftigung - beantragen
- Aufenthalt für qualifizierte Geduldete zum Zweck der Beschäftigung - beantragen
- Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit - Staatsangehörigkeitsausweis
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der selbständigen Tätigkeit beantragen
- Niederlassungserlaubnis für Absolventen deutscher Hochschulen - beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für Studierende aus Staaten außerhalb der EU und des EWR - beantragen
- Nachzug aus familiären Gründen (sonstige Familienangehörige) - Aufenthaltserlaubnis beantragen
- Miteinbürgerung des Ehegatten oder eines minderjährigen Kindes eines Ausländers ohne Einbürgerungsanspruch
- Elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) beantragen
- Daueraufenthalt-EU - Erlaubnis beantragen
- Niederlassungserlaubnis - beantragen
- Miteinbürgerung des Ehegatten eines Ausländers mit Einbürgerungsanspruch
Herr Adi Abdulkarim
Position: Sachbearbeiter
Tel.: | 03871 722-3039 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | C115/116 (LWL) |
Zuständig für :
alle Leistungen dieser Verwaltungsstelle
Frau Vivian Jerichow
Position: Sachbearbeiterin
Tel.: | 03871 722-3034 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | C 115 (LWL) |
Zuständig für :
alle Leistungen dieser Verwaltungsstelle
Herr Sevins Demir
Position: Sachbearbeiter
Tel.: | 03871 722-3036 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 124 (PCH) |
Zuständig für :
alle Leistungen dieser Verwaltungsstelle
Herr Marcel Zank
Position: Sachbearbeiter
Tel.: | 03871 722-3035 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 123 (PCH) |
Zuständig für :
alle Leistungen dieser Verwaltungsstelle
Frau Kelly Rose Possehl
Position: Sachbearbeiterin
Tel.: | 03871 722-3032 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 124 (PCH) |
Zuständig für :
alle Leistungen dieser Verwaltungsstelle
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 13:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 08:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 13:00 Uhr