Eintragung in das Register der Versicherungsvermittler beantragen
Volltext
Neben der gewerberechtlichen Erlaubnis ist für die gewerbsmäßige Versicherungsvermittlung der Eintrag in dem Register für Versicherungsvermittler vorgeschrieben. Die Industrie- und Handelskammern fungieren als Zulassungsstellen und führen gleichzeitig das Vermittlerregister, das beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V. eingerichtet ist.
Das Register soll die Überprüfung ermöglichen, ob ein Versicherungsvermittler zugelassen ist. Es sorgt so für Transparenz und stärkt den Verbraucherschutz. Ein Tätigwerden ohne Registrierung ist bußgeldbewehrt.
Handlungsgrundlage(n)
- § 11a Abs 1 Gewerbeordnung (GewO)
- § 34d Absatz 10 Satz 1 Gewerbeordnung (GewO)
- § 34f Absatz 5 Gewerbeordnung (GewO)
- § 34h Absatz 1 Satz 4 Gewerbeordnung (GewO)
- § 34i Absatz 8 Gewerbeordnung (GewO)
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular
- Versicherungsvermittler-Erlaubnis
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Für die Registrierung im Register beträgt die Gebühr 45,00 Euro.
Formulare
- IHK Neubrandenburg Eintragung juristische Person
- IHK Neubrandenburg Mitteilung über beabsichtigte Auslandstätigkeit in Europa
- IHK Neubrandenburg Eintragung natürliche Person/Personengesellschaft
- IHK Neubrandenburg Beiblatt juristische Person
- IHK Neubrandenburg Mitteilung über die Änderung der Registerdaten
- IHK zu Rostock Eintragung juristische Person
- IHK zu Rostock Eintragung natürliche Person/Personengesellschaft
- IHK zu Rostock Beiblatt juristische Person
- IHK zu Rostock Mitteilung über die Änderung der Registerdaten
- IHK zu Schwerin Eintragung juristische Person
- IHK zu Schwerin Mitteilung über beabsichtigte Auslandstätigkeit in Europa
- IHK zu Schwerin Eintragung natürliche Person/Personengesellschaft
- IHK zu Schwerin Beiblatt juristische Person
- IHK zu Schwerin Mitteilung über die Änderung der Registerdaten
Rechtsbehelf
Wenden Sie sich an die zuständige Industrie- und Handelskammer.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
11.09.2019
Zuständige Stelle
Industrie- und Handelskammer (IHK) in Rostock, Schwerin oder Neubrandenburg