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EhrenamtsKarte MV beantragen
Volltext
Die landesweite EhrenamtsKarte ist ein Dankeschön an alle Menschen, die sich bürgerschaftlich engagieren und so einen großen Beitrag für den Zusammenhalt in Mecklenburg-Vorpommern leisten. Die Landesregierung hat gemeinsam mit der Ehrenamtsstiftung MV und den MitMachZentralen ein attraktives Angebot zur Würdigung der Leistung der Ehrenamtlerinnen und Ehrenamtler im Land geschaffen. Viele Partner darunter landeseigene Einrichtungen und Wirtschaftsunternehmen aus Mecklenburg-Vorpommern bieten Inhaberinnen und Inhabern der EhrenamtsKarte MV Rabatte und verschiedenste Angebote.
Die Antragstellung zur Ausgabe einer EhrenamtsKarte kann durch Vereine, Institutionen, die Kommunen und andere Körperschaften des öffentlichen Rechts und durch die Ehrenamtlerinnen und Ehrenamtler selbst erfolgen. Die Karte ist drei Jahre gültig. Für Jugendliche ist sie ein Jahr gültig. Eine Verlängerung der EhrenamtsKarte ist mit Neuantragstellung möglich.
Handlungsgrundlage(n)
Umsetzung des Landtagsbeschlusses zur Drucksache 7/1209 vom 1. November 2017 „Zivilgesellschaftliches Engagement belohnen - Ehrenamtsstruktur in Mecklenburg-Vorpommern stärken“
Erforderliche Unterlagen
- Antragsstellung via Online-Formular, persönlich oder als Ausdruck postalisch
- Erstantrag der EhrenamtsKarte MV für Privatpersonen
- Folgeantrag der EhrenamtsKarte MV für Privatpersonen
- Erstantrag der EhrenamtsKarte MV für Engagierte einer Organisation
- Folgeantrag der EhrenamtsKarte MV für Engagierte einer Organisation
Voraussetzungen
Die EhrenamtsKarte MV erhalten Ehrenamtlerinnen und Ehrenamtler, die:
- sich mindestens 5 Stunden pro Woche bzw. 250 Stunden im Jahr engagieren
- dies während der letzten drei Jahre kontinuierlich getan haben (bei Jugendlichen zwischen 14 und 17 Jahren ein Jahr)
- mindestens 14 Jahre alt sind
- sich freiwillig und ohne Bezahlung für das Gemeinwohl einsetzen
- dies in Mecklenburg-Vorpommern tun und auch hier wohnen.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
keine
Verfahrensablauf
- Antragsstellung via Online-Formular, persönlich oder über den Verein / Organisation (Sammelantrag möglich)
- Antragsstellung als Ausdruck postalisch oder persönlich in einer der acht landesweiten MitMachZentralen
- Ausgabe via Zusendung oder auf einer Ehrenamts-Veranstaltung
Bearbeitungsdauer
- bei Vorliegen aller notwendigen Unterlagen in der Regel zeitnahe Bearbeitung
Fristen
Die ausgegebenen EhrenamtsKarten MV sind ab dem 15. August 2020 an allen teilnehmenden Standorten der Partner gültig.
Formulare
- persönliches Erscheinen nicht notwendig
Weiterführende Informationen
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung MV
Fachlich freigegeben am
08.07.2020
Zuständige Stelle
Die Anträge sind bei der Stiftung für Ehrenamt und bürgerschaftliches Engagement MV einzureichen.
Unterstützende Institutionen
Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung MV