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EhrenamtsKarte MV beantragen

Volltext

Die landesweite EhrenamtsKarte ist ein Dankeschön an alle Menschen, die sich bürgerschaftlich engagieren und so einen großen Beitrag für den Zusammenhalt in Mecklenburg-Vorpommern leisten. Die Landesregierung hat gemeinsam mit der Ehrenamtsstiftung MV und den MitMachZentralen ein attraktives Angebot zur Würdigung der Leistung der Ehrenamtlerinnen und Ehrenamtler im Land geschaffen. Viele Partner darunter landeseigene Einrichtungen und Wirtschaftsunternehmen aus Mecklenburg-Vorpommern bieten Inhaberinnen und Inhabern der EhrenamtsKarte MV Rabatte und verschiedenste Angebote.

Die Antragstellung zur Ausgabe einer EhrenamtsKarte kann durch Vereine, Institutionen, die Kommunen und andere Körperschaften des öffentlichen Rechts und durch die Ehrenamtlerinnen und Ehrenamtler selbst erfolgen. Die Karte ist drei Jahre gültig. Für Jugendliche ist sie ein Jahr gültig. Eine Verlängerung der EhrenamtsKarte ist mit Neuantragstellung möglich.

Handlungsgrundlage(n)

Umsetzung des Landtagsbeschlusses zur Drucksache 7/1209 vom 1. November 2017 „Zivilgesellschaftliches Engagement belohnen - Ehrenamtsstruktur in Mecklenburg-Vorpommern stärken“

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsstellung via Online-Formular, persönlich oder als Ausdruck postalisch

Voraussetzungen

Die EhrenamtsKarte MV erhalten Ehrenamtlerinnen und Ehrenamtler, die:

  • sich mindestens 5 Stunden pro Woche bzw. 250 Stunden im Jahr engagieren
  • dies während der letzten drei Jahre kontinuierlich getan haben (bei Jugendlichen zwischen 14 und 17 Jahren ein Jahr)
  • mindestens 14 Jahre alt sind
  • sich freiwillig und ohne Bezahlung für das Gemeinwohl einsetzen
  • dies in Mecklenburg-Vorpommern tun und auch hier wohnen.

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

keine

Verfahrensablauf

  • Antragsstellung via Online-Formular, persönlich oder über den Verein / Organisation (Sammelantrag möglich)
  • Antragsstellung als Ausdruck postalisch oder persönlich in einer der acht landesweiten MitMachZentralen
  • Ausgabe via Zusendung oder auf einer Ehrenamts-Veranstaltung

Bearbeitungsdauer

  • bei Vorliegen aller notwendigen Unterlagen in der Regel zeitnahe Bearbeitung

Fristen

Die ausgegebenen EhrenamtsKarten MV sind ab dem 15. August 2020 an allen teilnehmenden Standorten der Partner gültig.

Formulare

  • persönliches Erscheinen nicht notwendig

Weiterführende Informationen

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung MV

Fachlich freigegeben am

08.07.2020

Zuständige Stelle

Die Anträge sind bei der Stiftung für Ehrenamt und bürgerschaftliches Engagement MV einzureichen.

Unterstützende Institutionen

Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung MV