Springe direkt zu:

Eheurkunde beantragen

Volltext

Das Standesamt stellt Urkunden und beglaubigte Auszüge aus den Eheregistern aus.

Dabei sind Personenstandsurkunden auf Antrag denjenigen Personen zu erteilen, auf die sich ein Registereintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Lebenspartnern, Vorfahren und Abkömmlingen. Andere Personen haben ein Recht auf Erteilung von Personenstandsurkunden, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können.

Spezieller Hinweis für Amt Crivitz

FORMULARE für die ELEKTRONISCHE BESTELLUNG

Über das Urkundenportal (eGo M-V) können Sie Eheurkunden, Geburtsurkunden, Lebenspartnerschaftsurkunden und Sterbeurkunden bei Ihrem zuständigen Standesamt direkt anfordern. (klicken Sie auf den Urkundentyp für eine Weiterleitung)

Rechtsgrundlage(n)

  • § 61-66 PStG (Benutzung)
  • § 5 Abs. 5  PStG (Fristen)
  • § 48 PStG
  • § 50 PStG

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis zur Identität (Personalausweis, Reisepass, oder geeignetes Ausweisdokument) zur Antragsberechtigung
  • Nachweis des rechtlichen Interesses

Spezieller Hinweis für Amt Crivitz

FORMULARE für die ELEKTRONISCHE BESTELLUNG

Über das Urkundenportal (eGo M-V) können Sie Eheurkunden, Geburtsurkunden, Lebenspartnerschaftsurkunden und Sterbeurkunden bei Ihrem zuständigen Standesamt direkt anfordern. (klicken Sie auf den Urkundentyp für eine Weiterleitung)

 

 

 

Voraussetzungen

  • Die antragstellende Person muss selbst die Person sein, auf die sich der Registereintrag bezieht.
  • Ebenfalls Antragsberechtigt sind Ehegatten, Lebenspartnern, Vorfahren, Abkömmlingen oder eine andere Person, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen kann.

Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)

Einzelfallabhängig, variiert von Bundesland zu Bundesland

In Mecklenburg-Vorpommern fallen EUR 15,00 an Kosten an.

Spezieller Hinweis für Amt Crivitz

Gemäß § 2 Abs. 1 und 2 sowie § 11 des Landesverwaltungskostengesetzes vom 04. Oktober 1991 i. V. m. der Verordnung über Kosten im Geschäftsbereich des Ministeriums für Inneres und Europa und zur Änderung der Hundehalterverordnung vom 22. Februar 2017 werden folgende Gebühren erhoben.

1. Für die erste Urkunde 12 €

2. Für jede weitere Urkunde des gleichen Vorgangs 6 €.

Gebühr Personenstandsurkunde: EUR 15,00

Verfahrensablauf

Die antragstellende Person beantragt die Ausstellung einer Personenstandsurkunde, oder beglaubigten Auszug aus dem Register.

Ebenfalls Antragsberechtigt sind Ehegatten, Lebenspartnern, Vorfahren, Abkömmlingen oder eine andere Person, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen kann.

Das Standesamt stellt nach Prüfung der Berechtigung die Urkunde oder den beglaubigten Auszug aus dem Register aus.

Spezieller Hinweis für Amt Crivitz

FORMULARE für die ELEKTRONISCHE BESTELLUNG

Über das Urkundenportal (eGo M-V) können Sie Eheurkunden, Geburtsurkunden, Lebenspartnerschaftsurkunden und Sterbeurkunden bei Ihrem zuständigen Standesamt direkt anfordern. (klicken Sie auf den Urkundentyp für eine Weiterleitung)

 

Bearbeitungsdauer

Einzelfallabhängig

Fristen

Die Fortführungsfrist des Eheregisters beträgt 80 Jahre. Anschließend können keine Personenstandsurkunden, sondern lediglich einfache Urkunden nach den archivrechtlichen Vorschriften ausgestellt werden.

Formulare

Diverse (Kommunalabhängig)

Fachlich freigegeben durch

Senator für Inneres, Referat 23 – Personenstandrecht, des Landes Bremen

Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

13.10.2020

Zuständige Stelle

Sie stellen den Antrag bei einem Standesamt, das die im Ausland geschlossene Ehe in dem von ihm geführten Eheregister nachbeurkundet hat.

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an das zuständige Standesamt.