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Daueraufenthalt-EU - Erlaubnis beantragen
Allgemeine Informationen
Mit der Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU dürfen sich ausländische Staatsangehörige innerhalb der Europäischen Union (EU) freier bewegen. Sie ist der Niederlassungserlaubnis in vielen Punkten gleichgestellt und ein unbefristeter Aufenthaltstitel.
Rechtsgrundlagen
Erforderliche Unterlagen
- Nachweis der Erfüllung der Pass- und Visumpflicht
- Nachweis, dass Sie seit mindestens fünf Jahren ohne Unterbrechung mit einem Aufenthaltstitel in Deutschland leben
- Nachweis des gesicherten Lebensunterhalts
- Nachweis über den Krankenversicherungsschutz
- Nachweis über bezahlte Rentenversicherungsbeiträge oder Zahlungen an eine vergleichbare Versorgungseinrichtung
- Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse sowie Grundkenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung
- Nachweis über ausreichenden Wohnraum für sich und Ihre Familie
- Nachweis, dass kein Ausweisungsgrund oder sonstige Gründe der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung vorliegen, die der Erteilung der Daueraufenthaltserlaubnis-EU entgegenstehen.
Bitte erkundigen Sie sich bei der zuständigen Ausländerbehörde, welche Unterlagen darüber hinaus erforderlich sind.
Voraussetzungen
- Ihre Identität ist geklärt und Sie erfüllen die Pass- und Visumpflicht.
- Sie leben seit mindestens fünf Jahren ohne Unterbrechung mit einem Aufenthaltstitel in Deutschland.
- Ihr Lebensunterhalt sowie der Ihrer Angehörigen, denen Sie Unterhalt zu leisten haben, ist durch feste und regelmäßige Einkünfte gesichert.
- Sie sind in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert oder haben einen unbefristeten oder sich automatisch verlängernden Krankenversicherungsschutz.
- Sie haben Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung oder in eine andere Versorgungseinrichtung mit vergleichbaren Leistungen eingezahlt.
- Sie verfügen über ausreichende Deutschkenntnisse sowie über Grundkenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung.
- Sie haben ausreichend Wohnraum für sich und Ihre Familie.
- Es liegen kein Ausweisungsgrund oder sonstige Gründe der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung vor, die der Erteilung der Daueraufenthaltserlaubnis-EU entgegenstehen.
Kosten
- 109 Euro
Ermäßigungen und Befreiungen sind in Ausnahmefällen möglich.
Verfahrensablauf
Sie müssen die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragen.
Zuständige Stelle
An die Ausländerbehörde, in deren Bezirk Sie sich gewöhnlich aufhalten (je nach Wohnort die Landrätin oder der Landrat beziehungsweise die Oberbürgermeisterin oder der Oberbürgermeister).
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
19.09.2016
Landkreis Ludwigslust-Parchim - Fachgebiet Ordnung
19370 Parchim, Stadt
Putlitzer Straße 25
Postanschrift
19092 Schwerin, Landeshauptstadt
Postfach: Postfach 16 02 20
Telefon:
03871 722-3020
(Herr Wornien (FGL))
Ansprechpartner
Frau Annika Jaap
Position: Sachbearbeiterin
Tel.: | 03871 722-3024 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 249 (PCH) |
Zuständig für :
alle Leistungen dieser Verwaltungsstelle
Frau Carina Schönberg
Position: Sachbearbeiterin
Tel.: | 03871 722-3037 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | C110/111 (LWL) |
Zuständig für :
- Nachzug aus familiären Gründen (zu Ausländern) - Aufenthaltserlaubnis beantragen
- Daueraufenthalt-EU - Erlaubnis beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche für Fachkräfte mit Berufsausbildung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung - beantragen
- Niederlassungserlaubnis für Absolventen deutscher Hochschulen - beantragen
- Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte - beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für Studierende aus Staaten außerhalb der EU und des EWR - beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung - beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für Studierende aus Staaten außerhalb der EU und des EWR - verlängern
- Blaue Karte EU zur Ausübung einer hochqualifizierten Beschäftigung - beantragen
- Bescheinigung des gemeinschaftsrechtlichen Aufenthaltsrechts für Au-pair-Beschäftigte aus EU-Staaten, EWR-Staaten und aus der Schweiz
- Niederlassungserlaubnis - beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung - verlängern
- Nachzug aus familiären Gründen (zu Deutschen) - Aufenthaltserlaubnis beantragen
- Elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der selbständigen Tätigkeit beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Au-pair-Beschäftigung (Nicht-EU/EWR) - beantragen
- Nachzug aus familiären Gründen (sonstige Familienangehörige) - Aufenthaltserlaubnis beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Forschung beantragen
- Aufenthalt für qualifizierte Geduldete zum Zweck der Beschäftigung - beantragen
Frau Jennifer Schulz
Position: Sachbearbeiterin
Tel.: | 03871 722-3038 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | C110 (LWL) |
Zuständig für :
- Aufenthaltserlaubnis für Studierende aus Staaten außerhalb der EU und des EWR - verlängern
- Nachzug aus familiären Gründen (zu Deutschen) - Aufenthaltserlaubnis beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung - beantragen
- Nachzug aus familiären Gründen (zu Ausländern) - Aufenthaltserlaubnis beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung - beantragen
- Blaue Karte EU zur Ausübung einer hochqualifizierten Beschäftigung - beantragen
- Nachzug aus familiären Gründen (sonstige Familienangehörige) - Aufenthaltserlaubnis beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für Studierende aus Staaten außerhalb der EU und des EWR - beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der selbständigen Tätigkeit beantragen
- Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte - beantragen
- Elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) beantragen
- Niederlassungserlaubnis für Absolventen deutscher Hochschulen - beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Au-pair-Beschäftigung (Nicht-EU/EWR) - beantragen
- Niederlassungserlaubnis - beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Forschung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung - verlängern
- Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche für Fachkräfte mit Berufsausbildung beantragen
- Bescheinigung des gemeinschaftsrechtlichen Aufenthaltsrechts für Au-pair-Beschäftigte aus EU-Staaten, EWR-Staaten und aus der Schweiz
- Aufenthalt für qualifizierte Geduldete zum Zweck der Beschäftigung - beantragen
- Daueraufenthalt-EU - Erlaubnis beantragen
Herrn Thomas Pietz
Position: Sachbearbeiter
Tel.: | 03871 722-3019 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | C129 (LWL) |
Zuständig für :
- Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte - beantragen
- Miteinbürgerung eines minderjährigen Kindes eines Ausländers mit Einbürgerungsanspruch
- Bescheinigung des gemeinschaftsrechtlichen Aufenthaltsrechts für Au-pair-Beschäftigte aus EU-Staaten, EWR-Staaten und aus der Schweiz
- Aufenthaltserlaubnis für Studierende aus Staaten außerhalb der EU und des EWR - verlängern
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Forschung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche für Fachkräfte mit Berufsausbildung beantragen
- Nachzug aus familiären Gründen (zu Ausländern) - Aufenthaltserlaubnis beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung - beantragen
- Eigenständige Einbürgerung von Ausländern mit Einbürgerungsanspruch
- Nachzug aus familiären Gründen (zu Deutschen) - Aufenthaltserlaubnis beantragen
- Einbürgerung des Ehegatten eines Deutschen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Au-pair-Beschäftigung (Nicht-EU/EWR) - beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung - verlängern
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung - beantragen
- Eigenständige Einbürgerung von Ausländern ohne Einbürgerungsanspruch
- Integrationskurse für Ausländer - Teilnahme beantragen
- Blaue Karte EU zur Ausübung einer hochqualifizierten Beschäftigung - beantragen
- Aufenthalt für qualifizierte Geduldete zum Zweck der Beschäftigung - beantragen
- Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit - Staatsangehörigkeitsausweis
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der selbständigen Tätigkeit beantragen
- Niederlassungserlaubnis für Absolventen deutscher Hochschulen - beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für Studierende aus Staaten außerhalb der EU und des EWR - beantragen
- Nachzug aus familiären Gründen (sonstige Familienangehörige) - Aufenthaltserlaubnis beantragen
- Miteinbürgerung des Ehegatten oder eines minderjährigen Kindes eines Ausländers ohne Einbürgerungsanspruch
- Elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) beantragen
- Daueraufenthalt-EU - Erlaubnis beantragen
- Niederlassungserlaubnis - beantragen
- Miteinbürgerung des Ehegatten eines Ausländers mit Einbürgerungsanspruch
Herr Adi Abdulkarim
Position: Sachbearbeiter
Tel.: | 03871 722-3039 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | C115/116 (LWL) |
Zuständig für :
alle Leistungen dieser Verwaltungsstelle
Frau Vivian Jerichow
Position: Sachbearbeiterin
Tel.: | 03871 722-3034 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | C 115 (LWL) |
Zuständig für :
alle Leistungen dieser Verwaltungsstelle
Herr Sevins Demir
Position: Sachbearbeiter
Tel.: | 03871 722-3036 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 124 (PCH) |
Zuständig für :
alle Leistungen dieser Verwaltungsstelle
Herr Marcel Zank
Position: Sachbearbeiter
Tel.: | 03871 722-3035 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 123 (PCH) |
Zuständig für :
alle Leistungen dieser Verwaltungsstelle
Frau Kelly Rose Possehl
Position: Sachbearbeiterin
Tel.: | 03871 722-3032 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 124 (PCH) |
Zuständig für :
alle Leistungen dieser Verwaltungsstelle
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 13:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 08:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 13:00 Uhr