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Brandschutz

Volltext

Der Brandschutz gliedert sich in die Bereiche vorbeugender und abwehrender Brandschutz.
Der vorbeugende Brandschutz erstreckt sich auf Maßnahmen zur Verhinderung eines Brandausbruches und einer Brandausbreitung sowie zur Sicherung der Rettungswege. Er schafft außerdem Voraussetzungen für einen wirkungsvollen abwehrenden Brandschutz.
Der abwehrende Brandschutz umfasst alle Maßnahmen zur Bekämpfung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Umwelt und Sachen, die bei Bränden und Explosionen entstehen.
Darüber hinaus gibt es noch die Tätigkeiten im Bereich der Technischen Hilfeleistung. Diese umfasst alle Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren für Leben, Gesundheit und Sachen, die aus Anlass verschiedener Ereignisse entstehen.

Handlungsgrundlage(n)

Weiterführende Informationen

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

06.10.2016

Zuständige Stelle

Der Brandschutz und die Technische Hilfeleistung sind im Land Mecklenburg-Vorpommern Aufgaben der Gemeinden, Landkreise sowie des Landes.