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Bewacher / Versicherungsberater / Versicherungsvermittler / Finanzanlagenvermittler / Honorar-Finanzanlagenberater / Immobiliardarlehensvermittler; ausländische Berufsqualifikation anerkennen
Volltext
Für die Tätigkeit als Immobiliardarlehensvermittler ist nach § 34i Abs. 2 Nr. 4 GewO der Nachweis einer vor der Industrie- und Handelskammer erfolgreich abgelegten Sachkundeprüfung notwendig.
Rechtsgrundlage(n)
- §§ 13c, 34a, 34d, 34f, 34h, 34i Gewerbeordnung
- §§ 1, 4, 5a Bewachungsverordnung
- §§ 1, 4a Versicherungsvermittlungsverordnung
- §§ 1, 5 Finanzanlagenvermittlungsverordnung
- §§ 1, 5 Immobiliardarlehensvermittlungsverordnung
Erforderliche Unterlagen
Anmeldung bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer
Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)
Sachkundeprüfung IHK: 200 bis 310 Euro - je nachdem, ob sowohl ein mündlicher und ein schriftlicher oder nur ein Prüfungsteil abgelegt wird.
Verfahrensablauf
Durch das Bestehen der Sachkundeprüfung erbringt der Prüfling den Nachweis, dass er über die fachspezifischen Produkt- und Beratungskenntnisse verfügt, die zur Ausübung der Tätigkeiten als Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i Absatz 1 der Gewerbeordnung erforderlich sind.
Gegenstand der Sachkundeprüfung sind folgende Sachgebiete:
- Kundenberatung
- fachliche Kenntnisse für die Immobiliardarlehensvermittlung und -beratung
- Finanzierung und Kreditprodukte
Weiterführende Informationen
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
16.07.2019
Zuständige Stelle
Die Abnahme der Prüfung erfolgt durch die zuständige Industrie- und Handelskammer.