Es wurden keine zuständigen Stellen gefunden.
Bestattungsplatz Genehmigung
Allgemeine Informationen
Die Anlage und die Erweiterung eines Bestattungsplatzes sowie die Wiederbelegung eines geschlossenen Bestattungsplatzes sind den zuständigen Friedhofsträgern gemäß § 14 Absatz 1 Bestattungsgesetz M-V vorbehalten.
Rechtsgrundlagen
Erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständigen Friedhofsträger.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständigen Friedhofsträger.
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständigen Friedhofsträger.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit M-V
Fachlich freigegeben am
01.03.2019Teaser
Die Anlage und die Erweiterung eines Bestattungsplatzes sowie die Wiederbelegung eines geschlossenen Bestattungsplatzes sind den zuständigen Friedhofsträgern vorbehalten.