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Auskunft zur Kampfmittelbelastung beantragen

Volltext

Bevor Sie mit einem Bauvorhaben beginnen, muss eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für den Baubereich vorliegen. Um den Baubereich auf Kampfmittelbelastung prüfen zu lassen, reichen Sie bei der zuständigen Stelle die erforderlichen Unterlagen ein. Sie haben auch die Möglichkeit die kostenfreie Onlineauskunft zu nutzen.

Durch die Auskunft der Kampfmittelbelastung wird Ihnen die Kampfmittelfreiheit bescheinigt (Unbedenklichkeitsbescheinigung) oder eine weiterführende Prüfung empfohlen. Sie erhalten die Auskunft auf Grundlage der Daten aus dem Kampfmittelkataster. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung müssen Sie einholen bei Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung von baulichen Anlagen sowie verfahrensfreien Bauvorhaben und sonstigen bodeneingreifenden Maßnahmen.

Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ist auf die Geltungsdauer Ihrer Baugenehmigung befristet. Bei verfahrensfreien Bauvorhaben und sonstigen bodeneingreifenden Maßnahmen ist die  Unbedenklichkeitsbescheinigung drei Jahre ab dem Tag der Ausstellung gültig.

Wenn bekannt ist, dass Ihre beauftragte Grundstücksfläche kampfmittelbelastet ist, sollen Sie unmittelbar eine weiterführende Prüfung beauftragen. Die Auskunft zur Kampfmittelbelastung ist gebührenpflichtig.

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

Folgende Unterlagen sind erforderlich:

  • ausgefüllter Antrag für die Auskunft über die Kampfmittelbelastung
  • Eigentumsnachweis (Grundbuchauszug, Kaufvertrag)
  • Kartenmaterial, Übersichtspläne oder Vektordaten

Wenn Sie den Antrag in Vertretung der Eigentümerin/ des Eigentümers vom Grundstück einreichen, ist zusätzlich erforderlich:

  • Nachweis berechtigtes Interesse (Vollmacht Eigentümerin oder Eigentümer des Grundstücks, Vertragsverhältnisse)

Wenn die Gebührenempfängerin oder der Gebührenempfänger zur antragstellenden Person abweicht, ist zusätzlich erforderlich:

  • Vollmacht Gebührenempfängerin oder Gebührenempfänger

Voraussetzungen

  • Sie müssen ein berechtigtes Interesse nachweisen
    • Beispiele der Personengruppen, die ein berechtigtes Interesse Nachweisen müssen: Bauherrin und Bauherr, Grundstückseigentümerin und Grundstückseigentümer, bauausführende Firma
    • Aufzählung ist nur beispielhaft und nicht abschließend

Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)

  • Schriftliche Standardauskunft: 82 Euro
  • Onlineauskunft: kostenlos

Verfahrensablauf

Sie können die Kampfmittelbelastungsauskunft online sowie per E-Mail oder Post bei der zuständigen Behörde beantragen.

  • zuständig sind: die örtliche Ordnungsbehörde oder das Landesamt für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz Mecklenburg-Vorpommern

Bei fehlenden Unterlagen oder Unklarheiten fordert Sie die zuständige Stelle auf, die angepassten Unterlagen nachzureichen. Die zuständige Stelle prüft Ihre beantragte Grundstücksfläche auf Kampfmittelbelastung im Kampfmittelkataster. Sie erhalten eine Unbedenklichkeitsbescheinigung oder eine Empfehlung zur weiterführenden Prüfung.

Bearbeitungsdauer

  • keine

Formulare

  • Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
  • Schriftform erforderlich: Nein
  • Formlose Antragsstellung möglich: Nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Weiterführende Informationen

Hinweise (Besonderheiten)

Erfolgen Arbeiten in Tiefenlagen von bereits bestehenden Medienträgern oder innerhalb vorhandener Trassen (z.B. Straßen, Wege, Plätze), die nach 1945 entstanden sind oder nach 1945 grundhaft ausgebaut und saniert wurden, geht der Munitionsbergungsdienst davon aus, dass bei den hier durchzuführenden Tätigkeiten nicht auf Kampfmittel getroffen wird. Sie müssen in diesen Fällen aus Sicht des Munitionsbergungsdienstes keine Auskunfts- und Handlungsbedarfe einholen.

Rechtsbehelf

  • kein Rechtsbehelf möglich

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

17.11.2022

Zuständige Stelle

Örtliche Ordnungsbehörde oder das Landesamt für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz Mecklenburg-Vorpommern