Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.
Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung - verlängern
Allgemeine Informationen
Sie müssen Ihre Aufenthaltserlaubnis rechtzeitig verlängern lassen, wenn Sie Ihre Ausbildung in Deutschland fortsetzen wollen beziehungsweise nach erfolgreichem Abschluss einer qualifizierten Berufsausbildung eine Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis zur Suche eines diesem Abschluss angemessenen Arbeitsplatzes erstreben. Das gilt für alle ausländischen Staatsangehörigen aus Nicht-EU- und Nicht-EWR-Staaten, die in Deutschland eine Ausbildung machen.
Rechtsgrundlagen
Die Rechtsgrundlagen finden Sie hier:
Erforderliche Unterlagen
- Nachweise, über das Vorliegen der Voraussetzungen für die Ersterteilung der Aufenthaltserlaubnis
- Nachweise, dass
- Sie Ihr Ausbildungsverhältnis aufrecht erhalten
- die konkrete Aussicht besteht, dass der Ausbildungserfolg in angemessener Zeit erreicht werden kann
- Ihre qualifizierte Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen haben.
Bitte erkundigen Sie sich auch bei der zuständigen Ausländerbehörde, welche Unterlagen erforderlich sind.
Voraussetzungen
Für die Verlängerung müssen Sie die gleichen Voraussetzungen wie für die Ersterteilung der Aufenthaltserlaubnis erfüllen.
Zusätzlich muss
- Ihr Ausbildungsverhältnis aufrecht erhalten werden und
- die konkrete Aussicht bestehen, dass der Ausbildungserfolg in angemessener Zeit erreicht werden kann.
Nach erfolgreicher Beendigung der qualifizierten Berufsausbildung kann die Aufenthaltserlaubnis zur Suche eines der qualifizierten Berufsausbildung angemessenen Arbeitsplatzes bis zu einem Jahr verlängert werden. Während dieses Zeitraumes darf jede Erwerbstätigkeit ausgeübt werden.
Kosten
Die Höhe der Gebühr hängt von der Geltungsdauer der Aufenthaltserlaubnis ab:
- bis zu drei Monate: 65 Euro,
- über drei Monate: 80 Euro.
Hinweis: Nur in Ausnahmefällen können Sie von den Gebühren befreit werden.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Ausländerbehörde, in deren Bezirk Sie sich gewöhnlich aufhalten (je nach Wohnort die Landrätin oder der Landrat des Landkreises beziehungsweise die Oberbürgermeisterin oder der Oberbürgermeister der kreisfreien Stadt).
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
19.09.2016
HINWEIS
Fachgebiet Ordnung
Adresse
19370 Parchim, Stadt
Putlitzer Straße 25
Postanschrift
19370 Parchim, Stadt
Postfach: Postfach 12 63
Telefon:
Herr Leuschner (FGL)
03871 722-3020
Ansprechpartner
Frau Cornelia Al Hiji
Sachbearbeiterin
Tel.: | 03871 722-3023 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 248 (PCH) |
Herr Helmut Blank
SB Untere Jagdbehörde
Tel.: | 03871 722-3014 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 252 (PCH) |
Frau Brigitte Bliemeister
SB Untere Jagdbehörde
Tel.: | 03871 722-3026 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 252 (PCH) |
Frau Andrea Boldt
SB Waffen / Sprengstoff
Tel.: | 03871 722-3025 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 249 (PCH) |
Herr Sevins Demir
Sachbearbeiter
Tel.: | 03871 722-3036 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 124 (PCH) |
Frau Annette Focht
Sachbearbeiterin
Tel.: | 03871 722-3021 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 248 (PCH) |
Frau Vivien Göbel
Sachbearbeiter
Tel.: | 03871 722-3032 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 124 (PCH) |
Frau Birgit Hoy
Sachbearbeiterin
Tel.: | 03871 722-3035 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | C126 (LWL) |
Frau Elfi Kaben
SB Untere Jagdbehörde
Tel.: | 03871 722-3027 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 250 (PCH) |
Frau Juliane Klüß
SB Waffen / Sprengstoff
Tel.: | 03871 722-3024 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 250 (PCH) |
Frau Julia Kreutziger
Tel.: | 03871 722-3029 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 123 (PCH) |
Herr Michél Krüger
Sachbearbeiter; Sachgebietsleiter
Tel.: | 03871 722-3033 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 124 (PCH) |
Herr Reiner Möller
SB Waffen / Sprengstoff
Tel.: | 03871 722-3015 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 250 (PCH) |
Herr Axel Paul
SB Untere Jagdbehörde
Tel.: | 03871 722-3028 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 251 (PCH) |
Herrn Thomas Pietz
Sachbearbeiter
Tel.: | 03871 722-3019 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | C129 (LWL) |
Frau Vivian Pingel
Sachbearbeiterin
Tel.: | 03871 722-3034 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | C115/116 (LWL) |
Frau Dagmar Priebels
Sachbearbeiterin
Tel.: | 03871 722-3031 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 123 (PCH) |
Frau Jennifer Schulz
Sachbearbeiterin
Tel.: | 03871 722-3038 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | C110 (LWL) |
Frau Carina Schönberg
Sachbearbeiterin
Tel.: | 03871 722-3037 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | C110/111 (LWL) |
Frau Cordula Wiedecke
Sachbearbeiterin
Tel.: | 03871 722-3022 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 247 (PCH) |
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 13:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 08:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 13:00 Uhr