Es wurden keine zuständigen Stellen gefunden.
Anonyme Hinweise Entgegennahme
Allgemeine Informationen
Über das Hinweisgebersystem (BKMS) können Sie dem Bundeskartellamt Hinweise geben, insbesondere
- zu illegalen Absprachen zwischen Wettbewerbern,
- zu illegalen Absprachen zwischen Lieferant und Abnehmern,
- zum Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung.
Ihre Kontaktdaten werden nicht erfasst, Sie bleiben anonym. Wenn Sie Ihren Hinweis abgegeben haben, können Sie einen geschützten persönlichen Briefkasten einrichten. Über diesen Briefkasten können Sie auch anonym mit dem Bundeskartellamt in Kontakt bleiben. Dies ist für die Bearbeitung des Vorgangs in der Regel sehr hilfreich.
Über den Postkasten
- erhalten Sie vom Bundeskartellamt Rückmeldungen,
- können eventuelle Fragen beantworten und
- Sie werden über den Fortgang Ihrer Meldung informiert.
Rechtsgrundlagen
Erforderliche Unterlagen
keine
Voraussetzungen
keine
Kosten
keine
Verfahrensablauf
Sie können auf der Internetseite des Hinweisgebersystems (BKMS) Ihre Meldung online eingeben:
- Wählen Sie das Thema aus, zu dem Sie Hinweise geben wollen, und geben Sie danach Ihre Informationen ein. Dies erfolgt über ein Freitextfeld sowie über bestimmte Fragen mit Auswahlfeldern (Ja/ Nein/ Keine Angabe). Zusätzlich können Sie Ihrer Meldung eine Datei (Word, Excel, PDF usw.) mit einer Größe bis zu 2 Megabyte (MB) beifügen. Ihre Kontaktdaten werden dabei nur erfasst, wenn Sie diese freiwillig hinterlegen.
- Wenn Sie Ihre Meldung abgeschickt haben, kann das Bundeskartellamt Ihren im BKMS hinterlegten Hinweis abrufen und prüfen.
- Sie erhalten eine Referenznummer als Beleg dafür, dass Ihre Meldung erfolgreich im BKMS hinterlegt wurde.
- Sie haben zudem die Möglichkeit, nach der Abgabe Ihrer Meldung einen geschützten, persönlichen Postkasten einzurichten. Über diesen Briefkasten können Sie anonym mit dem Bundeskartellamt kommunizieren. Ihren Benutzernamen und Ihr Kennwort wählen Sie selbst. Über den Postkasten erhalten Sie vom Bundeskartellamt Rückmeldungen, können eventuelle Fragen beantworten und werden über den Fortgang der Angelegenheit informiert.
Bearbeitungsdauer
Wenn Sie Ihren Hinweis abschicken, bestätigt das Bundeskartellamt in der Regel am nächsten Werktag den Eingang Ihres Hinweises.
Um Ihren Hinweis zu prüfen und zu bearbeiten, braucht das Bundeskartellamt in der Regel zwischen 1 bis 6 Wochen.
Fristen
keine
Formulare
Formulare: nein
Onlineverfahren möglich: ja
Schriftform erforderlich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Weiterführende Informationen
Zuständige Stelle
Bundeskartellamt
Kaiser-Friedrich-Straße 16
53113 Bonn
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de
Fax: 0228 9499400
Telefon: 0228 94990
Servicezeiten
Montag bis Freitag: 9:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag und Donnerstag: 13:00 bis 16:00 Uhr
Ansprechpunkt
Bundeskartellamt über das anonyme Hinweisgebersystem (BKMS)
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de
Telelefon: 0228 9499386
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Fachlich freigegeben am
05.06.2020Teaser
Sie können dem Bundeskartellamt anonym Hinweise zu möglichen Verstößen gegen das Kartellrecht übermitteln und Rückmeldungen dazu erhalten.