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Kraftfahrzeug: Erstzulassung eines Fahrzeugs (Neuzulassung) beantragen

Volltext

Wenn Sie ein neues Kraftfahrzeug erstmals im Straßenverkehr nutzen wollen, muss es dafür zugelassen werden. Dies gilt auch für Anhänger. Den Antrag für diese Erstzulassung stellen Sie oder Ihre Vertretung bei der örtlich zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde.

Nach einer erfolgreichen Zulassung erhalten Sie die Zulassungspapiere und die Zulassungsbehörde teilt Ihnen ein Kennzeichen zu.

Die Zulassung berechtigt Sie dazu,

  • mit dem Fahrzeug im Straßenverkehr teilzunehmen und
  • das Fahrzeug auf öffentlichen Flächen abzustellen. 

Bei der Zulassung werden sogenannte Halterdaten erfasst.

  • bei natürlichen Personen:
  • Familienname, Geburtsname, Vornamen,
    • gegebenenfalls Ordens- oder Künstlername,
    • Geburtsdatum und Geburtsort oder, wenn dieser nicht bekannt ist, Staat der Geburt,
    • Geschlecht und Anschrift
  • bei juristischen Personen und Behörden:
    • Name oder Bezeichnung und
    • Anschrift
  • bei Vereinigungen:
    • Vertretung mit Daten nach natürlichen oder juristischen Personen
    • Name der Vereinigung

Handlungsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

  • falls vorhanden: ausgefüllte Antragsformulare
  • gültiges Ausweisdokument: Personalausweis oder Reisepass der Fahrzeughalterin oder des Fahrzeughalters; bei Vorlage des Reisepasses zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) oder bei zulassungsfreien Fahrzeugen die Betriebserlaubnis
  • die EG-Übereinstimmungsbescheinigung, auch Certificate of Conformity (CoC) genannt, oder Datenbestätigung oder Vollgutachten
  • Eigentumsnachweis: Kaufvertrag oder Rechnung
  • Nachweis einer gültigen Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für das SEPA-Lastschriftmandat, um die Kfz-Steuer zu bezahlen

bei Vertretung durch einen Dritten:

  • Ihre schriftliche Vollmacht und Ihr Ausweisdokument im Original
  • Die bevollmächtigte Person muss sich mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen können.

bei Zulassung auf Minderjährige:

  • die schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten und deren Personalausweise im Original
  • gegebenenfalls eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht ("Negativbescheinigung") bei Alleinerziehenden

bei Änderungen am Fahrzeug:

  • Vorlage einer Betriebserlaubnis

Spezieller Hinweis für Landkreis Ludwigslust-Parchim

Zulassung von Minderjährigen ist grundsätzlich nicht erlaubt. Ausnahmen:

  • die Person erfüllt aufgrund einer Schwerbehinderung die Voraussetzungen des § 3a Kraftfahrzeugsteuergesetz
  • die Person erfüllt aufgrund des Besitzes der für dias zulassungspflichtige Fahrzeug erforderliche Fahrerlaubnis, die Haltereigenschaften für dieses Fahrzeug

Zulassung eines "Anhängers":

  • Grundsätzlich sind. bis auf den Fahrzeugschein, die gleichen Unterlagen erforderlich
  • Bei der Erstzulassung, ist die COC erforderlich, aufgrund der Erfassung, der technischen Daten

Voraussetzungen

  • Sie haben ein neues Fahrzeug.
  • Der gewöhnliche Standort dieses Fahrzeugs befindet sich in der Bundesrepublik Deutschland.
  • Sie haben keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus bisherigen Zulassungsvorgängen von mehr als 30 EUR.
  • Sie haben keine Kfz-Steuerschulden von 5 EUR oder mehr. Dazu zählen auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Spezieller Hinweis für Landkreis Ludwigslust-Parchim

Grundsätzliche Kosten für die Anmeldung: (GebOst von der Fassung vom 01.09.2023)

30,00 Euro

Weitere Kosten können in der Fallbearbeitung anfallen, z.B. Wunschkennzeichen für 10,20 EUR.

Da Schilderpräger privat und aufgrund des  Wettbewerbs werden keine Angaben über Kosten von Kennzeichen-Prägungen gegeben.

Verwaltungsgebühr (für die Erstzulassung in der örtlich zuständigen Kfz-Zulassungsbehörden) : EUR 30,00

Verwaltungsgebühr (für die Erstzulassung über ein i-KFZ-Portal) : EUR 12,80

Verwaltungsgebühr (für die Wahl eines Wunschkennzeichen) : EUR 10,20

Fristen

Es gibt keine Frist.

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

;

Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

16.01.2024

Zuständige Stelle

örtlich zuständige Kfz-Zulassungsbehörde

Spezieller Hinweis für Landkreis Ludwigslust-Parchim

Der Landkreis Ludwigslust-Parchim nimmt die Angelegenheiten der Landeshauptstadt Schwerin in den Bereichen der Kfz-Zulassung und Führerscheinwesen wahr.

Sofern Ihr Wohnsitz sich im Zuständigkeitsbereich der beiden Verwaltungen befindet, können Sie die dort befindliche Kfz-Zulassungs- und Führerscheinstelle bzw. alle Bürgerbüros mit Kfz-Zulassung nutzen.

Hinweise (Besonderheiten)

Spezieller Hinweis für Landkreis Ludwigslust-Parchim

Es dürfen keine Gebühren und Auslagen aus vorausgegangenen  Zulassungsvorgängen vorhanden sein (§ 13 Abs. 1a Kraftfahrzeugsteuergesetz)