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Fahrerlaubnis der Klassen B und BE für begleitetes Fahren ab 17 Jahre beantragen
Volltext
Sie können in Deutschland bereits mit 17 Jahren ein Fahrzeug der Klassen B und BE (Pkw) fahren, wenn Sie die Fahrerlaubnisprüfung bestanden haben und Sie eine zugelassene und zuvor benannte Person begleitet. Zum Datum Ihres 18. Geburtstags dürfen Sie das Fahrzeug ohne Begleitung fahren.
Wenn Sie hingegen vor Ihrem 18. Geburtstag ein Fahrzeug ohne die Begleitung durch eine namentlich benannte Person fahren, wird Ihre Fahrerlaubnis widerrufen. Hinzu kommt ein Bußgeld, ein Punkt im Fahreignungsregister, die Verlängerung der Probezeit und die Anordnung eines Aufbauseminars.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)
- Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
- Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.
Ersterteilung und Erweiterung mit Probe
Geb.-Nr. |
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126.1 Meldung an das ZFER auf Probe 145 Auskunft aus dem VZR 201 Prüfung eines Antrages 202.1 Ersterteilung einer FE 202.8 Prüfungsbescheinigung |
1,80 EUR 3,30 EUR 5,10 EUR 34,50 EUR 7,70 EUR |
52,40 EUR |
Erweiterung mit Probe
Geb.-Nr. |
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126.1 Meldung an das ZFER auf Probe 145 Auskunft aus dem VZR 201 Prüfung eines Antrages 202.1 Ersterteilung einer FE 202.8 Prüfungsbescheinigung |
1,00 EUR 3,30 EUR 5,10 EUR 34,50 EUR 7,70 EUR |
51,60 EUR |
BF 17 - Begleitpersonen
Geb.-Nr. |
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145 Auskunft aus dem VZR 202.9 Überprüfung einer Begleitperson gemäß § 48a FeV |
3,30 EUR 10,00 EUR |
Gesamt |
13,30 EUR |
Nachtrag einer Begleitperson vor Erteilung der Prüfbescheinigung BF 17
Geb.-Nr. |
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399 Ausnahme von den Vorschriften 220.9 Überprüfung einer Begleitperson gem. § 48 FeV 145 Auskunft aus dem FAER |
12,80 EUR 10,00 EUR 3,30 EUR |
Gesamt |
26,10 EUR |
Nachtrag einer Begleitperson nach Erteilung der Prüfbescheinigung BF 17
Geb.-Nr. |
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399 Ausnahme von den Vorschriften 220.9 Überprüfung einer Begleitperson gem. § 48 FeV 145 Auskunft aus dem FAER 202.8 Prüfbescheinigung |
12,80 EUR 10,00 EUR 3,30 EUR 7,70 EUR |
Gesamt |
33,80 EUR |
Doppelklasse BF 17
Zusätzlich zur Prüfbescheinigung eine weitere Klasse (A1 oder T) beantragt wird
Geb.-Nr. |
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202.1 Ersterteilung einer FE 126.1 Meldung ans ZFER |
34,50 EUR 1,00 EUR |
Gesamt |
35,50 EUR |
Erforderliche Unterlagen
- amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (z.B. Personalausweis oder Reisepass)
- ggf. aktuelle Meldebescheinigung
- Ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Größe 45x35mm, Hochformat, Frontalaufnahme). Informationen und Beispiele finden Sie in der Foto-Mustertafel (Bundesdruckerei)
- Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe
- Sehtestbescheinigung oder Zeugnis bzw. Gutachten eines Augenarztes, bei Antragstellung nicht älter als zwei Jahre
Voraussetzungen
für Bewerber:
- Mindestalter 17 Jahre
- ordentlicher Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland
- Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen
- Abschluss der Ausbildung zum Führen von Kraftfahrzeugen
- erfolgreiches Ablegen der Fahrerlaubnisprüfung
- Kenntnis von Erster Hilfe
für Begleitpersonen:
- Vollendung des 30. Lebensjahres
- Besitz der Fahrerlaubnisklasse B seit mindestens fünf Jahren
- zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht mehr als ein Punkt im Fahreignungsregister (vorher: Verkehrszentralregister)
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern
Verfahrensablauf
Der Antrag ist schriftlich oder in elektronischer Form zu stellen.
Fachlich freigegeben am
27.07.2023
Fristen
Eine Antragstellung ist frühestens sechs Monate vor Vollendung des 17. Lebensjahres zulässig.
Zuständige Stelle
Fahrerlaubnisbehörden der Landkreise, kreisfreien Städte und großen kreisangehörigen Städte
Der Landkreis Ludwigslust-Parchim nimmt die Angelegenheiten der Landeshauptstadt Schwerin in den Bereichen der Kfz-Zulassung und Führerscheinwesen wahr.
Sofern Ihr Wohnsitz sich im Zuständigkeitsbereich der beiden Verwaltungen befindet, können Sie die dort befindliche Kfz-Zulassungs- und Führerscheinstelle bzw. alle Bürgerbüros mit Kfz-Zulassung nutzen.
Hinweise (Besonderheiten)
Führt ein BF 17-Teilnehmer ein Kraftfahrzeug ohne Begleitung durch eine namentlich benannte Person, ist die Fahrerlaubnis zu widerrufen. Dazu kommt ein Bußgeld, ein Punkt im Fahreignungsregister, die Verlängerung der Probezeit und die Anordnung eines Aufbauseminars.
Ansprechpunkt
Wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Ortes, in dem Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.