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Bescheinigung in Steuersachen beantragen

Volltext

Bescheinigungen in Steuersachen können für zahlreiche, insbesondere gewerbliche Anlässe erforderlich sein. Die nachzuweisenden Angaben zu Ihren steuerlichen Verhältnissen dienen vor allem als Zuverlässigkeitserklärung, d.h. als Nachweis, dass Sie regelmäßig Ihren steuerlichen Verpflichtungen nachkommen

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

Für den Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung in Steuersachen existieren keine Formvorschriften.

Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)

Die Bescheinigungen in Steuersachen ist gebührenfrei.

Formulare

Die Bescheinigung in Steuersachen wird vom zuständigen Finanzamt ausgefüllt.

Fachlich freigegeben durch

Finanzministerium M-V

Fachlich freigegeben am

12.12.2018

Zuständige Stelle

Wenden Sie sich an Ihr zuständiges Finanzamt.