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Verlängerung der Fahrerlaubnisse der Klassen C, CE, C1, C1E beantragen
Volltext
Ihre Fahrerlaubnis der Klasse C, CE, C1 oder C1E ist maximal 5 Jahre gültig. Danach können Sie einen Antrag stellen, um Ihre Fahrerlaubnis um weitere 5 Jahre zu verlängern.
Handlungsgrundlage(n)
- § 23 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
- § 24 Absatz 1 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
- § 2 Absatz 2 Satz 3 und 4 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
- Anlage 5 (zu § 11 Absatz 9, § 48 Absatz 4 und 5) Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
- Anlage 6 (zu den §§ 12, 48 Absatz 4 und 5) Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- aktueller Führerschein
- biometrisches Foto
- Nachweis über das Sehvermögen (nicht älter als 2 Jahre)
- Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung (nicht älter als 1 Jahr)
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
- Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
- Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.
126.2 Meldung an das Zentral Fahrerlaubnisregister ohne Probe | 1,00EUR |
145 Auskunft aus dem Fahreignungsregister | 3,30EUR |
201 Prüfung eines Antrags | 5,10EUR |
202.1 Verlängerung einer Fahrerlaubnis (ohne Eintrag Schlüsselzahl 95) | 33,20EUR |
213.3 Ausnahmegenehmigung | 5,00EUR |
Gesamt | 47,60EUR |
343.1 Prüfung eines Antrages für einen Fahrerqualifizierungsnachweis | 15,80EUR |
343.3 Au- und Zustellung eines Fahrerqualifizierungsnachweises | 11,70EUR |
146 Mitteilung an das Berufskraftfahrerqualifikationsregister (BQR) | 5,00EUR |
Gesamt | 80,10EUR |
343.1 Prüfung eines Antrages für einen Fahrerqualifizierungsnachweis | 15,80EUR |
343.3 Au- und Zustellung eines Fahrerqualifizierungsnachweises | 11,70EUR |
146 Mitteilung an das Berufskraftfahrerqualifikationsregister (BQR) | 5,00EUR |
Gesamt | 32,50EUR |
Weitere mögliche Kosten:
- Porto für Expressbestellung: 10,50EUR
Weiterführende Informationen
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
Verfahrensablauf
-
Der Antragsteller erhält einen vorläufigen Nachweis der Fahrberechtigung und der Führerschein wird ihm im Direktversand zugestellt. (gestrichen).
Fachlich freigegeben am
11.07.2023
Zuständige Stelle
zuständige Fahrerlaubnisbehörde
Der Landkreis Ludwigslust-Parchim nimmt die Angelegenheiten der Landeshauptstadt Schwerin in den Bereichen der Kfz-Zulassung und Führerscheinwesen wahr.
Sofern Ihr Wohnsitz sich im Zuständigkeitsbereich der beiden Verwaltungen befindet, können Sie die dort befindliche Kfz-Zulassungs- und Führerscheinstelle bzw. alle Bürgerbüros mit Kfz-Zulassung nutzen.
Ansprechpunkt
zuständige Fahrerlaubnisbehörde