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Preisauszeichnung nach der Preisangabenverordnung
Volltext
Jeder Unternehmer, der Endverbrauchern gewerbsmäßig Waren oder Dienstleistungen anbietet oder unter Angabe von Preisen wirbt, ist verpflichtet, den Preis einschließlich Umsatzsteuer und aller eventuell anfallender Preisbestandteile anzugeben, also den Endpreis.
Werden die Waren oder Dienstleistungen per Telefon, Internet oder über andere Fernkommunikationsmittel angeboten, so müssen zusätzlich die Liefer- und Versandkosten angegeben werden.
Im Falle von Dienstleistungen müssen Preisverzeichnisse im Geschäftslokal sichtbar ausgehängt werden. In Gaststätten sind die Preisverzeichnisse auf den Tischen auszulegen oder den Gästen vor der Bestellung auszuhändigen.
Die Preisangabenverordnung verlangt weiterhin, dass im Handel mit Endverbrauchern nicht nur der Endpreis, sondern auch der umgerechnete Preis je Mengeneinheit (Grundpreis) in unmittelbarer Nähe des Endpreises anzugeben ist, wenn Waren nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche angeboten werden. Die Mengeneinheit ist jeweils 1 Kilogramm, 1 Liter, 1 Kubikmeter, 1 Meter oder 1 Quadratmeter.
Die Preisangabenverordnung gilt nicht im Verhältnis von Unternehmer zu Unternehmer (B2B).
Handlungsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Verstöße gegen die Preisangabenverordnung werden im Ordnungswidrigkeitenverfahren geahndet. Zuständig sind die Ordnungsämter.
Eine fehlerhafte oder unterlassene Preisangabe kann zudem eine Abmahnung durch einen Konkurrenten oder einen Abmahnverein zur Folge haben.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern, Referat 140 Kartellrecht
Fachlich freigegeben am
08.06.2015
Zuständige Stelle
Kommunale Ordnungsbehörden
Unterstützende Institutionen
Die Bundesnetzagentur ist Ansprechpartner bei Preisangabenbeschwerden mit Dienstleistern auf dem Gebiet Elektrizität/Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahn. Sie ist wie folgt zu erreichen:
Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn oder Postfach 80 01, 53105 Bonn (Telefonnummer 0228/14-0, Faxnummer 0228/14-8872) oder per E-Mail poststelle@bnetza.de.
Beratung und Information bietet außerdem die Neue Verbraucherzentrale in Mecklenburg-Vorpommern und Vorpommern e.V., Strandstraße 98, 18055 Rostock, Telefonnummer 0381/20 87 050, Faxnummer 0381/20 87 030, E-Mail info@nvzmv.de.
Amt Crivitz - 30.01 Öffentliche Sicherheit und Ordnung
19089 Crivitz, Stadt
Amtsstraße 5
Telefon:
03863 5454-0
(Zentrale)
03863 5454-345
(Terminvergabe Bürgerservice)
Fax:
03863 5454-103
Ansprechpartner
Frau Christin Wellnitz (Gewerbeamt)
Position: Sachbearbeiter/-in Gewerbeangelegenheiten
Tel.: | 03863 5454-314 |
Fax: | 03863 5454-103 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 007 |
Zuständig für :
- Pfandleihgewerbe: Erlaubnis beantragen
- Fischereischein auf Lebenszeit beantragen (neu, Ersatz, Umtausch)
- Gewerberegisterauszug
- Beendigung der Stellvertretertätigkeit im Gaststättengewerbe anzeigen
- Verlängerung der Reisegewerbekarte beantragen
- Vorläufige Erlaubnis und vorläufige Stellvertretererlaubnis nach Gaststättengesetz
- Ausnahmegenehmigung für Parkerleichterungen für Menschen mit Schwerbehinderung oder vorübergehender erheblicher Gehbehinderung oder Mobilitätsbeeinträchtigung beantragen
- Genehmigung von gewerblichen Veranstaltungen wie Wochen-, Jahr- oder Spezialmärkte beantragen
- Vorläufige Gaststättenerlaubnis beantragen
- Standplatzgenehmigung für Märkte beantragen
- Die für den Gewerbebetrieb eines Pfandleihers benutzten Räume anzeigen
- Erlaubnis für die gewerbsmäßige Vermittlung von Immobilien (Immobilienmakler) oder Darlehensverträgen, für die gewerbsmäßige Vorbereitung oder Durchführung von Bauvorhaben oder für die gewerbsmäßige Verwaltung von Wohnimmobilien beantragen
- Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Schaustellung von Personen beantragen
- Wiedergestattung eines Gewerbes nach Untersagung beantragen
- Gewerbe abmelden
- Tanzveranstaltungen an Sonn- und Feiertagen - Ausnahmegenehmigung
- Gewerbe ummelden
- Reisegewerbekarte - Änderung oder Ergänzung beantragen
- Zeitlich befristeten Fischereischein, Urlaubsfischereischein und Touristenfischereischein (ohne Ablegen einer Sachkundeprüfung) beantragen
- Versteigerergewerbe - Erlaubnis beantragen
- Fristverkürzung für Anzeige einer Versteigerung beantragen
- Gewerbe anmelden
- Erlaubnis für ein Gaststättengewerbe beantragen
- Zur Fischereischeinprüfung anmelden
- Stellvertretungserlaubnis nach dem Gaststättengesetz beantragen
- Gaststättenbetrieb: Weiterführung nach dem Tod des Erlaubnisinhabers/ der Erlaubnisinhaberin anzeigen
- Preisauszeichnung nach der Preisangabenverordnung
- Reisegewerbe - Erlaubnis beantragen
- Zuverlässigkeit von Gewerbetreibenden bei überwachungsbedürftigen Gewerbezweigen überprüfen
Frau Annemarie Thede (Bußgeld)
Tel.: | 03863 5454-316 |
Fax: | 03863 5454-103 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Frau Nancy Schmidt (Gewerbeamt)
Tel.: | 03863 5454-315 |
Fax: | 03863 5454-103 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 007 |
Zuständig für :
- Zeitlich befristeten Fischereischein, Urlaubsfischereischein und Touristenfischereischein (ohne Ablegen einer Sachkundeprüfung) beantragen
- Beendigung der Stellvertretertätigkeit im Gaststättengewerbe anzeigen
- Tanzveranstaltungen an Sonn- und Feiertagen - Ausnahmegenehmigung
- Genehmigung von gewerblichen Veranstaltungen wie Wochen-, Jahr- oder Spezialmärkte beantragen
- Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle beantragen
- Standplatzgenehmigung für Märkte beantragen
- Ausnahmegenehmigung für Parkerleichterungen für Menschen mit Schwerbehinderung oder vorübergehender erheblicher Gehbehinderung oder Mobilitätsbeeinträchtigung beantragen
- Stellvertretungserlaubnis nach dem Gaststättengesetz beantragen
- Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Schaustellung von Personen beantragen
- Erlaubnis zur Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeiten beantragen
- Fristverkürzung für Anzeige einer Versteigerung beantragen
- Erlaubnis für die gewerbsmäßige Vermittlung von Immobilien (Immobilienmakler) oder Darlehensverträgen, für die gewerbsmäßige Vorbereitung oder Durchführung von Bauvorhaben oder für die gewerbsmäßige Verwaltung von Wohnimmobilien beantragen
- Wiedergestattung eines Gewerbes nach Untersagung beantragen
- Fischereischein auf Lebenszeit beantragen (neu, Ersatz, Umtausch)
- Vorläufige Erlaubnis und vorläufige Stellvertretererlaubnis nach Gaststättengesetz
- Verlängerung der Reisegewerbekarte beantragen
- Pfandleihgewerbe: Erlaubnis beantragen
- Vorläufige Gaststättenerlaubnis beantragen
- Die für den Gewerbebetrieb eines Pfandleihers benutzten Räume anzeigen
- Erlaubnis für ein Gaststättengewerbe beantragen
- Reisegewerbekarte - Änderung oder Ergänzung beantragen
- Gewerbe abmelden
- Gewerberegisterauszug
- Geeignetheitsbestätigung des Aufstellortes von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit beantragen
- Gewerbe anmelden
- Preisauszeichnung nach der Preisangabenverordnung
- Versteigerergewerbe - Erlaubnis beantragen
- Reisegewerbe - Erlaubnis beantragen
- Fischereiabgabe zahlen
- Gaststättenbetrieb: Weiterführung nach dem Tod des Erlaubnisinhabers/ der Erlaubnisinhaberin anzeigen
- Zur Fischereischeinprüfung anmelden
- Gewerbe ummelden
- Zuverlässigkeit von Gewerbetreibenden bei überwachungsbedürftigen Gewerbezweigen überprüfen
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Hinweis:
Am 1. Samstag des Monats ist der Bürgerservice von 9:00 – 12:00 Uhr nur mit vorher vereinbartem Termin geöffnet.
Beachten Sie die Informationen auf www.amt-crivitz.de. Dort werden kurzfristige Änderungen der Sprechzeiten bekannt gegeben.