In alten Akten kann man auch die Bezeichnung Neu Friedrichsruh(e) lesen
1866 Stellte die Amts- und Baubehörde den Antrag , die Pachtung Hof Friedrichsruh zu verkleinern. Der Auftrag betrag eine Ausrichtung einer Dorfschaft. Vorgesehen waren hier:
- 4 Erbpachtstellen zu 20.000 Quadrat Ruten
- 6 Büdner zu 3000 Quadrat Ruten
- 12 Häusler zu 85 Quadrat Ruten
- Schule zu 3000 Quadrat Ruten
- Gemeindezwecke 3000 Quadrat Ruten
1867 wurde die Gemeinde in der Hoffeldmark von Friedrichsruh gegründet und zum Schulzen wurde der Erbpächter Wilhelm Erdmann gewählt.
1.7.1870
Dem Dorf wurden Ländereien von 9901 Quadrat Ruten mit Zubehör per Grundbrief durch das Dominialamt Crivitz verliehen. Ausgeschlossen blieb aber das Jagdrecht. Die Schulzenstelle musste jedes Jahr neu vergeben werden.
Am 31.5.1870 wurde der Mühlenpächter Westphal als Schulze eingesetzt, gleichzeitig wurde eine Gemeinde Ordnung eingeführt.
Ab den 12.5.1873 wurde der Büdner Johann Grützmacher als Schulze eingesetzt
1875 Die Namen von Häusler Janitz, Ferme, Holtz, Zündel, Weier und ( Mickow ) ? sowie die Einlieger Niemann, Schult, Barteis, Borchert und Rohrdan(t)z sind bekannt.
10.1.1877 Genehmigung für den Bau einer Häuslerei für den Landbriefträger Christoph Koch angestellt in der Postagentur Severin
16.9.1880 Antrag des Arbeitsmannes Johann Niemann zum Bau einer Häuslerei
6.11.1880 Der Antrag wurde genehmigt, er bekam neben der Parzelle VI eine Fläche von 85 Land Ruten zu einem Preis von 330 Reichsmark, Häuslerei Nr. 7 Niemann
17.2.1881 Antrag zum Bau der Häuslerei Nr. 8 für den Einlieger Möller
30.3.1882 Die Namen von Häusler Koch, Marquardt und Niemann sowie von Einlieger Zeidel waren zu finden.
12.2.1884 Schulze Grützmacher verkaufte seine Büdnerstelle und zog nach Goldenbow
12.2.1884 Schulze wurde der Erbpächter Wilhelm Thiessen
4.2. 1885 Antrag auf erneute Anstellung des Wilhelm Thiessen
18.2.1885 Einsetzung des Wilhelm Thiessen
28.9. 1885 Einlieger Heinrich Knaack möchte eine Parzelle kaufen und eine Häuslerei errichten
5.10.1885 Der Antrag wurde bewilligt Häuslerei Nr. 9 neben Nr. 8
25.10 1888 Antrag von den Einliegern Borchert und Rohrdantz zum Erwerb von Land und den Bau von Häuslereien
15.10.1888 Die Genehmigung wurde erteilt Häuslerei Nr. 10 und 11
31.07.1891 Die Namen von Häusler Johann Marquardt, Lembke aus Zieslübbe, Paschen, Häusler und Tischler Pölkow sowie dem Büdner Frank sind zu finden.
Am 05.11 des vorherigen Jahres hat der Häusler Johann Paschen aus dem Dorf Friedrichsruhe vorgetragen, dass der Häusler Johann Marquardt aus Dorf Friedrichsruh zusammen mit dem Tischler Pelkow daselbst und dem Häusler Lembke aus Zieslübbe die Erbpachthufe Nummer 4 zu Dorf Friedrichsruh gekauft haben.
19.10.1893 Häusler Ernst Janitz ist kurz vor Weihnachten 1890 verstorben, dessen Frau am 14.01.1893. Seit 1884 wohnt der Schwiegersohn Häusler Heinrich Piehl (34 Jahre alt) bei den Schwiegereltern. Nach dem Tode der Häusler Janitz- Eheleuten wurde vom Gemeindevorstand dem Heinrich Piel die Nutzung übertragen. Es gab Streitigkeiten über die Nachfrage der Häuslerei Janitz zwischen Heinrich Piel und Einlieger Knaack. Knaack hat Einspruch gegen die Entscheidung des Gemeindevorstandes beim zuständigen Ministerium in Schwerin gestellt.
05.12.1893 wegen Umzugs des Landbriefträgers Koch freigewordene Competenz hat der Einlieger Carl Niemann diese übernommen.
02.10.1899 das Schulzenamt wurde dem Erbpächter Johann Westphal (Hufe Nr. 1) auf ein Jahr vergeben. Der Schulze Wilhelm Thießen wurde auf seinen Wunsch aus gesundheitlichen Gründen entlassen.
16.10.1899 erwähnt ist der Büdner Nr. IV Engeland
27.11.1899 Veränderung der Schreibweise von Friedrichsruh in Friedrichsruhe. Offizielle Bekanntmachung im Mecklenburgischen Staatskalender von 1901
12.09.1900 zum Schulzen der Gemeinde Friedrichsruhe Dorf, Dominialamt Crivitz wird der Erbpächter Johannes Westphal auf der Hufe Nr. II bestellt.
28.02.1908 In dem Steuerfuß der Gemeinde Dorf Friedrichsruhe, Dominialamt Crivitz wurde unterzeichnet mit Westphal, Muchow, Thiessen, Kruse und Röpke
13.10.1908 der Schulze Westphal zu Dorf Friedrichsruhe ist im August des Jahres gestorben. Die Bestellung zum neuen Schulzen des Büdners und Rademachers Carl Engeland mit Vorschlag vom 30.09.1908. Er leistete Amtseid am 20.11.1908
09.01.1913 Büdner, Unterförster und Lehrer Kruse Schriftwechsel bezüglich zusätzlicher Beiträge zur Gemeinde und Armenkasse
22.02.1913 Es wird angewiesen, dass der Büdners Nr. IV Karl Engeland zu Dorf Friedrichsruhe als Schulze zu beauftragen ist.
05.05.1919 Häusler Wieser im Dorf Nr. 10
17.02.1920 Beschwerde von Häusler Rambow
15.10.1920 Es werden die Häusler Dunker, Wieser Häusler und Schuhmacher W. Wiesner genannt
12.02.1921 Im Gremiendevorstand sind die Namen Engeland, Muchow und Piel zu lesen
04.08.1921 Einführung der Hundesteuer
14.10.1933 Der Büdner Wilhelm Beckendorf kaufte Land in Friedrichsruhe
1935 Die Dorfstraße die bisher nur ein Sandweg war, wurde gepflastert.
1935- 1937 Schriftverkehr über die Zusammenlegung gleichen Namens auf Vorschlag des Mecklenburgischen Landrat des Kreises Parchim und Erlass des Reichsstadthalter und Gauleiters für Mecklenburg und Lübeck Friedrich Hildebrandt. Von Streitigkeiten bis zur Einigung über den Zusammenschluss von Hof und Dorf Friedrichsruhe als eine Gemeinde. Ein Schreiben von 21.09.1936 über die Verhandlung der Frage über die Zusammenlegung von Hof und Dorf Friedrichsruhe liegt vor. Unterschrieben für Hof Friedrichsruhe wurde dieses Schreiben von: Meyer Bürgermeister, Wunderow 1. Beigeordneter, Otto lau, Dobbertin und Karlowa Gemeinderäte. Für Dorf Friedrichsruhe: Niemann Bürgermeister, Möller 1. Beigeordneter, Beckendorf 2. Beigeordneter und Ortsbauernführer, Köhn, Kröger, Wunderow, Bossow Gemeinderäte, Bartels Ortsgruppenleiter. Die Zusammenlegung erfolgt zum 01.04.1937. Hof Friedrichsruhe wird in die Gemeinde Dorf Friededrichsruhe eingegliedert.
Begriffserklärung
Allmende: Gemeindeland, durch Bauern gemeinsam genutzt (Wald, Weide, Moor, Acker)
Büdner: Kleinbauer mit Bude, Gartenland und Anteil an der Allmende, zunächst ohne
Zugtiere, Zuverdienst als Landarbeiter oder Handwerker notwendig
Einlieger: Zumeist im Tagelohn stehender Angehöriger unterbäuerlicher Schicht, ohne eigenen Haus und Landbesitz und ohne gemeindepolitische Rechte, wohnte beim Bauern zur Untermiete (lag ein)
Erbpächter: Bezeichnung eines Bauern mit Erbpachtrecht
Häusler: Tagelöhner mit eigenem Haus und kleinem Landstück, später Kleinbauer mit 2-5 ha Pachtland, Nebenverdienst oftmals als Handwerker und Landarbeiter
Hufe: Wirtschaftseinheit eines Vollbauern (Hufner) aus Haus, Hof, Garten, Acker und Allmendeanteilen bestehend, auch Flächeninhalt (10-13 ha)
Quadratrute: Eine Quadratrute entspricht einer Fläche von 21 ,679 m2