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Öffentliche Bekanntmachung für das Wahlgebiet Friedrichsruhe

11.01.18
Gemäß §§ 44 Abs. 10 und 45 Abs. 1 des Gesetzes über die Wahlen im Land Mecklenburg-Vorpommern (Landes- und Kommunalwahlgesetz - LKWG M-V) stelle ich hiermit fest, dass nach dem traurigen Ableben des Bürgermeisters, Herrn Uwe Kröger, eine Neuwahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters in dem Wahlgebiet Friedrichsruhe notwendig wird. Die Bürgermeisterin/der Bürgermeister wird gemäß § 44 Abs. 10 LKWG M-V für den Rest der Wahlperiode gewählt. Die Gemeindevertretung Friedrichsruhe bestimmt in öffentlicher Sitzung den Wahltermin. Crivitz den 11.01.2018 im Original gez. Hartmut Paulsen Gemeindewahlleiter