Springe direkt zu:

Bekanntmachung über die Teileinziehung der öffentlichen Straße „Zur Hühnerfarm“

17.06.19

Die Gemeindevertretung Dobin am See hat auf ihrer Sitzung am 06.03.2019 beschlossen:

Die öffentliche Straße „Zur Hühnerfarm“, verlaufend über die Flurstücke 117/12, 127 und 123 in der Flur 1, Gemarkung Flessenow, Gemeinde Dobin am See wird gemäß §9 Abs. 2 Straßen- und Wegegesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG M-V) vom 13.01.1993 (GVOBl. M-V 1993, S. 42) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 07.06.2017 (GVOBl. M-V 2017, S. 106) wird teileingezogen.
Die Benutzung wird auf nicht motorisierte Fahrzeuge beschränkt. Ausgenommen hiervon ist der land- und forstwirtschaftliche Verkehr.

Nach Abschluss der öffentlichen Auslegung ist bei der zuständigen Straßenaufsichtsbehörde des Landkreises Ludwigslust-Parchim die Verfügung der Teileinziehung zu beantragen.

Die betreffende Verkehrsfläche ist in der Anlage 1: Lagekarte farblich gekennzeichnet.

Gemäß §9 Abs. 3 StrWG M-V sind die Pläne der teileinzuziehenden Straße sowie die Unterlagen zum Teileinziehungsbeschluss und deren Begründung in der Zeit vom 18.06.2019 bis 17.07.2019 zur Einsichtnahme im Amt Crivitz, Wirtschaftsamt, für jedermann ausgelegt.

Einwendungen gegen die Teileinziehung der öffentlichen Straße sind gemäß §4 Abs. 4 StrWG M-V spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Beendigung der Auslegung beim Amt Crivitz, Amtsstraße 5, 19089 Crivitz zu erheben.

Dateien: