
Zur Durchführung des Schlichtungsverfahrens nach dem Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetz (SchStG M-V) richtet jede Gemeinde eine oder mehrere Schiedsstellen ein und unterhält sie. Amtsangehörige Gemeinden können statt dessen gemeinsame Schiedsstellen bilden und übertragen damit die Bildung und Unterhaltung der Schiedsstelle gemäß § 127 Abs. 4 Kommunalverfassung M-V auf das Amt.
Die Gemeinden des Amtes Crivitz haben diese Aufgabe dem Amt übertragen. Die Zuständigkeit der Schiedsstelle erstreckt sich auf das Gebiet der beteiligten Gemeinden, darf aber gemäß Pkt. 1.2. der Verwaltungsvorschrift zum Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetz die Grenzen des Geschäftsbereiches des jeweilig zuständigen Amtsgerichts nicht überschreiten.
Somit waren im Amtsbereich Crivitz zwei Schiedsstellen zu bilden:
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Frau Baumgarten
Tel.: 03863/ 5454-503
E-Mail: andrea.baumgarten(at)amt-crivitz.de gern zur Verfügung.