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Ausbildung zum Staatlich anerkannten Erzieher (m/w/d) in der Kita Plate

Die Gemeinde Plate bietet zum Schuljahr 2025/2026 zwei Ausbildungsplätze für die Ausbildung zum Staatlich anerkannten Erzieher (m/w/d) für 0-10-Jährige. Die dreijährige Ausbildung richtet sich an diejenigen, die gerne mit Kindern im Krippen-, Kindergarten- und Grundschulalter arbeiten möchten.

Der praktische Teil der Ausbildung wird in der Kita „Störspatzen“ absolviert. Das offene und freundliche Erzieher-Team begleitet Sie mit fachkompetenter Einarbeitung und steht Ihnen jederzeit beratend zur Seite.

Wir bieten Ihnen:

  • eine kompetente und zuverlässige Praxisbegleitung
  • Raum für Kreativität in einem professionellen Team
  • eine wertschätzende Arbeitsatmosphäre
  • Ausbildungsvergütung gem. TVAöD / BT Pflege:
    • 1. Ausbildungsjahr: 1.415,69 €
    • 2. Ausbildungsjahr: 1.477,07 €
    • 3. Ausbildungsjahr: 1.578,38 €
  • 30 Tage Urlaub sowie zwei Tage Arbeitsbefreiung am 24.12. und 31.12.
  • betriebliche Altersvorsorge
  • Chance auf Übernahme in ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis ohne Probezeit nach erfolgreich bestandener Prüfung

Voraussetzung für den Ausbildungsbeginn ist mindestens ein Abschluss der mittleren Reife oder ein anderer gleichwertiger Abschluss. Die Bewerbung bei der Berufsschule erfolgt nach der Zusage durch den Ausbildungsbetrieb.

Ihre aussagekräftige Bewerbung mit Ihrem Lebenslauf und Ihren Zeugnissen senden Sie bitte bis zum  04.05.2025 unter der Kennung 2025/GKZ_06/03 per E-Mail oder per Post an: Amt Crivitz, SG Personal, Amtsstraße 5, 19089 Crivitz.

Hinweise zum Bewerbungs- und Auswahlverfahren

Mit dem Einreichen Ihrer Bewerbung willigen Sie in die Verarbeitung Ihrer betreffenden personenbezogenen Daten für den Zweck des Bewerbungsverfahrens ein. Schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Bewerberinnen und Bewerber werden nach Maßgabe des SGB IX bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Sie werden gebeten, bereits im Bewerbungsschreiben auf die Behinderung hinzuweisen und eine Kopie des Schwerbehindertenausweises bzw. der Anerkennung der Gleichstellung beizufügen. Mit der Bewerbung verbundene Kosten können nicht erstattet werden. Eingesandte Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgeschickt, daher bitten wir um Zusendung von Kopien. Nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens werden die Bewerbungsunterlagen nach den Bestimmungen des Datenschutzes vernichtet.

Von der erfolgreichen Bewerberin bzw. dem erfolgreichen Bewerber wird die Vorlage einer Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis) gefordert. Die Kosten hierfür werden nicht übernommen.

Hinweise zum Datenschutz im Bewerbungsverfahren finden Sie HIER.