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Bekanntmachung über die Durchführung von Vermessungsleistungen für den Bau der B 104, Ortsumgehung Schwerin zwischen B106 und Paulsdamm

24.08.23

Die Bundesrepublik Deutschland und Straßenbauverwaltung Mecklenburg-Vorpommern, vertreten durch das Straßenbauamt Schwerin, Projektgruppe Großprojekte, Pampower Straße 68, 19061 Schwerin, beabsichtigt zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse den Bau der B 104, Ortsumgehung Schwerin in den Amtsbereichen Lützow-Lübstorf, Crivitz sowie der Landeshauptstadt Schwerin.

Zur Vorbereitung der Entwurfsplanung für den Bau werden Vermessungsarbeiten im Gelände als Vorarbeiten erforderlich. Diese werden in dem als Anlage beigefügten Untersuchungsgebiet ab September 2023 voraussichtlich bis Dezember 2023 durchgeführt.

Die Grundstücke folgender Gemarkungen/Fluren können betroffen sein:

  • Landeshauptstadt Schwerin: Gemarkungen Klein Medewege, Groß Medewege, Wickendorf, Sehelfwerder und Schweriner See
  • Gemeinde Klein Trebbow: Gemarkungen Barner Stück und Kirch Stück
  • Gemeinde Lübstorf: Gemarkung Schweriner See
  • Gemeinde Leezen: Gemarkung Rampe

Nach dem § 16a des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) sowie§ 47 des Straßen- und Wegegesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG MV) haben die Grundstückseigentümer bzw. Nutzungsberechtigten die Durchführung der erforderlichen Vorarbeiten zu dulden. Dies gilt auch, soweit die Arbeiten durch Beauftragte der Straßenbauverwaltung durchgeführt werden.

Die Vorarbeiten werden im Interesse der Allgemeinheit zur sorgfältigen Vorbereitung von Planungsentscheidungen
durchgeführt. Sie sind nicht Gegenstand der Bauausführung.

Etwaige durch die o. g. Vorarbeiten entstehende unmittelbare Vermögensnachteile werden in Geld entschädigt. Die Feststellung von Art und Umfang der Flurschäden wird, in Abstimmung mit den Bewirtschaftern, durch die Straßenbauverwaltung oder das vor Ort tätige Planungsbüro durchgeführt.

Bei Rückfragen bitte ich die Grundstückseigentümer und sonstige Nutzungsberechtigte, sich direkt mit dem

Straßenbauamt Schwerin
Projektgruppe Großprojekte
19061 Schwerin, Pampower Straße 68
Fax: 0385 I 588 81800
Mail: OU-Schwerin@sbv.mv-regierung.de

in Verbindung zu setzen.

Sollte eine Einigung über eine Entschädigung in Geld nicht erreicht werden können, setzt das Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern auf Antrag des/der Betroffenen die Entschädigung fest.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Bekanntmachung kann Widerspruch erhoben werden.

Der Widerspruch ist innerhalb eines Monats beim Straßenbauamt Schwerin, Pampower Straße 68, 19061 Schwerin, schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben.

Die Monatsfrist beginnt mit dem Tag der Bekanntgabe. Die öffentliche Bekanntgabe ist mit dem auf die Veröffentlichung der Bekanntmachung folgenden Tag bewirkt (Beginn der Widerspruchsfrist gemäß § 41 Abs. 4 VwVfG M-V).

Im Auftrag
Jan Krebs

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