Innerhalb der Zeitspanne vom 01. März bis 31.Dezember 2021 werden die Bodenschätzungsergebnisse gemäß § 11 des Bodenschätzungsgesetzes im Gelände der Gemarkungen
Banzkow und Mirow
durch den Schätzungsausschuss des Finanzamtes Schwerin überprüft.
Gemäß § 15 des Bodenschätzungsgesetzes ist den mit den örtlichen Arbeiten zur Durchführung dieses Gesetzes Beauftragten das Betreten der Grundstücke zu gestatten. Die für die Zwecke der Bodenschätzung als notwendig erachteten Maßnahmen, z.B. Aufgrabungen, sind zuzulassen.
Dr. Maja Knischewski
Leiterin des Schätzungsausschusses
Finanzamt Schwerin