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Spendenquittung erstellen

Volltext

Falls Sie Ihrer Gemeinde, Ihrem Verein oder einer anderen Einrichtung eine Geld- oder Sachspende zukommen lassen, können diese Körperschaften eine Zuwendungsbestätigung ausstellen, wenn sie dazu berechtigt sind und die Zuwendung zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke bestimmt ist.

Zuwendungen (Spenden und Mitgliedsbeiträge) zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke können unter bestimmten Voraussetzungen von der Steuer abgesetzt werden. Ausführliche Informationen zum Thema „Zuwendungsbestätigungen“ finden Sie auf der Internetseite des Steuerportals M-V unter den Merk- und Informationsblättern zu „Verein und Ehrenamt“ und den entsprechenden Broschüren, Flyer sowie Merkblättern.

Handlungsgrundlage(n)

Voraussetzungen

Für die maschinell erstellte Zuwendungsbestätigung muss die Spendenquittung folgende Voraussetzung erfüllen:

  • Anzeige beim örtlichen Finanzamt mit Angaben zur Erfüllung der folgenden Voraussetzungen; eine Genehmigung ist nicht notwendig
  • maschinelle Version entspricht dem amtlichen Vordruck
  • entsprechende Angabe über die Anzeige an das Finanzamt
  • Unterschrift wird beim Druckvorgang als Faksimile oder eingescannter Unterschrift eingeblendet
  • Verfahren entspricht den allgemeingültigen Sicherheitsanforderungen
  • Buchen der Zuwendung in der Buchhaltung und Erstellen der Zuwendungsbestätigung sind im System verbunden
  • Erstellungs- und Dokumentationsprozess sind für die Finanzbehörden mit angemessenem Aufwand prüfbar

Verfahrensablauf

Laden Sie das Muster für die Zuwendungsbestätigung herunter.

Für die analoge Erstellung:

  • Drucken Sie zunächst das für Sie passende Formular aus der Anlage aus.
  • Füllen Sie anschließend die Zuwendungsbestätigung aus und unterschrieben Sie diese.
  • Fertigen Sie dann eine Kopie für Ihre Aufbewahrungspflicht an.
  • Schließlich können Sie dem Spender die Spendenquittung dann physisch oder auch per E-Mail verschicken.

Für die maschinelle Erstellung:

  • Erfüllen Sie zunächst alle für die maschinelle Erstellung erforderlichen Voraussetzungen.
  • Erstellen Sie anschließend die digitale Zuwendungsbescheinigung in einem schreibgeschützten Format (PDF).
  • Versenden Sie abschließend die Bescheinigung wie im analogen Verfahren.

Fristen

Für die Zuwendungsbescheinigung bestehen verschiedene Aufbewahrungsfristen:

Für den Zuwendenden:

  • Bei Papierform: 1 Jahr
  • Bei elektronischer Übermittlung durch Zuwendungsempfänger entfällt die Aufbewahrungspflicht.

Für den Zuwendungsempfänger:

  • Bei Papierform: 6 Jahre in Papierkopie
  • Bei elektronischer Übermittlung durch Zuwendungsempfänger: 7 Jahre

Die Frist beginnt mit Ablauf des Jahres, in dem die Bescheinigung entstanden ist.

Formulare

Weiterführende Informationen

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium der Finanzen

Fachlich freigegeben am

16.04.2019

Zuständige Stelle

Bundesministerium der Finanzen (BMF)
Wilhelmstraße 97
10117 Berlin

Tel.: 030 18 682 - 0
Fax: 030 18 682- 32 60
E-Mail: poststelle@bmf.bund.de

Ansprechpunkt

Das für Ihren Wohnort zuständige Finanzamt

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