Vorläufiger Personalausweis
Volltext
Für den Fall, dass Sie einen Personalausweis sofort benötigen und nicht auf die Herstellung eines regulären Personalausweises warten können, weil Sie sich zum Beispiel nicht durch einen gültigen Reisepass ausweisen können, besteht die Möglichkeit, dass Ihnen sofort ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt wird.
Gleichzeitig muss ein neuer Personalausweis oder Reisepass beantragt werden.
Handlungsgrundlage(n)
Die Rechtsgrundlagen finden Sie hier:
- § 3 Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgesetz - PauswG) - Vorläufiger Personalausweis
- § 1 Verordnung über Gebühren für Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgebührenverordnung - PAuswGebV) - Gebühren für Ausweise
Erforderliche Unterlagen
- alter Reisepass oder Personalausweis, alter Kinderausweis
- bei Personen unter 16 Jahren der Kinderreisepass sowie die Einverständniserklärung beider Sorgeberechtigten oder der Sorgerechtsnachweis und Einverständniserklärung bei nur einem Sorgeberechtigten
- Urkunde mit aktueller Namensführung (Geburts-, Heirats-, Eheurkunde, Familienbuch, Erklärung über die Namensführung)
- aktuelles Lichtbild, das den Bestimmungen der Personalausweisverordnung entspricht (biometrisches Lichtbild)
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Die Gebühr für einen vorläufigen Personalausweis beträgt 10,00 Euro.
Fristen
- Das Dokument sollte beantragt werden, sobald sich die Notwendigkeit dafür ergibt.
- Der vorläufige Personalausweis ist längstens drei Monate gültig.
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen über den Personalausweis finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums des Innern (BMI).
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
18.03.2015
Zuständige Stelle
Ihre zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro)
30.02 Bürgerservice
Adresse
19089 Crivitz, Stadt
Amtsstraße 5
Telefon:
03863 5454-345
(Terminvergabe Bürgerservice)
Fax:
03863 5454-103
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(Kontakt mit dem Bürgerservice aufnehmen)
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(Kontakt zum Thema Briefwahl aufnehmen)
Ansprechpartner
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Position: Sachbearbeiterin
Tel.: | 03863 5454-328 |
Fax: | 03863 5454-103 |
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Raum: | 037 |
Zuständig für :
alle Leistungen dieser Verwaltungsstelle
Frau Anke Weiß
Position: Sachbearbeiterin
Tel.: | 03863 5454-335 |
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Raum: | 031 |
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Herr Dominik Kull
Position: Sachbearbeiter
Tel.: | 03863 5454-325 |
Fax: | 03863 5454-103 |
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Raum: | 012 |
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Raum: | 032 |
Zuständig für :
alle Leistungen dieser Verwaltungsstelle
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Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
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Am 1. Samstag des Monats ist der Bürgerservice von 9:00 – 12:00 Uhr nur mit vorher vereinbartem Termin geöffnet.
Beachten Sie die Informationen auf www.amt-crivitz.de. Dort werden kurzfristige Änderungen der Sprechzeiten bekannt gegeben.