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Ausnahmen und Befreiungen von gesetzlich geschützten Biotopen und Geotopen beantragen

Volltext

Geschützte Biotope sind Lebensräume besonders schutzwürdiger Pflanzen- und Tierarten. Diese Lebensräume verdienen besonderen Schutz, weil sie selten sind, einen hohen ökologischen Wert besitzen und/oder von Zerstörung bedroht sind.

Geotope sind oft besonders markante Gebilde der unbelebten Natur, die Einblicke in die Erdgeschichte, einschließlich der Entstehung und Entwicklung des Lebens auf der Erde, vermitteln.
Zum Schutz dieser Lebensräume gibt es Gesetze und internationale Abkommen. In Mecklenburg-Vorpommern sind die folgenden Biotoptypen bzw. Geotope unter besonderen gesetzlichen Schutz gestellt:

Biotope:

  • naturnahe Moore und Sümpfe, Sölle, Röhrichtbestände und Riede, seggen- und binsenreiche Nasswiesen,
  • naturnahe und unverbaute Bach- und Flussabschnitte, Quellbereiche, Altwässer, Torfstiche und stehende Kleingewässer jeweils einschließlich der Ufervegetation, Verlandungsbereiche stehender Gewässer,
  • Zwergstrauch- und Wacholderheiden, Trocken- und Magerrasen sowie aufgelassene Kreidebrüche, naturnahe Bruch-, Sumpf- und Auwälder, Gebüsche und Wälder trockenwarmer Standorte, Feldgehölze und Feldhecken.

Geotope:

  • Findlinge, Blockpackungen, Gesteinsschollen und Oser,
  • Trockentäler und Kalktuff-Vorkommen,
  • offene Binnendünen und Kliffranddünen,
  • Kliffs und Haken.

Handlungsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

alle Unterlagen bzw. Nachweise, die eine Ausnahme vom Biotop- bzw. Geotopschutz rechtfertigen

Voraussetzungen

Die untere Naturschutzbehörde kann auf Antrag im Einzelfall Ausnahmen vom gesetzlichen Schutz zulassen, wenn die Beeinträchtigungen der Biotope oder Geotope ausgeglichen werden können oder die Maßnahme aus überwiegenden Gründen des Gemeinwohls notwendig ist. Nähere Regelungen finden sich in den aufgeführten Gesetzen bzw. können im Einzelfall bei den zuständigen unteren Naturschutzbehörden erfragt werden.

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Gebührennummer 303 der Naturschutzkostenverordnung M-V, Rahmengebühr in Höhe von 30,00 – 3.000,00 EURO abhängig vom Umfang und der Schwierigkeit des Verfahrens und vom Wert und der Bedeutung der Angelegenheit, die diese für den Antragsteller hat.

Verfahrensablauf

formloses Antragsverfahren

Bearbeitungsdauer

abhängig von der Komplexität des Verfahrens

Fristen

keine

Formulare

Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Weiterführende Informationen

Informationen zu geschützten Biotopen des Landesamtes für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

26.06.2019

Zuständige Stelle

Untere Naturschutzbehörden

Ansprechpunkt

Untere Naturschutzbehörden