Allgemeine Informationen
Die Aufnahme oder Einstellung des Betriebes zur gewerbsmäßigen Waffenherstellung und/oder des Waffenhandels ist der zuständigen Stelle anzuzeigen, welche diese entgegen nimmt.
Rechtsgrundlagen
Kosten
Die Entgegennahme der Anzeige der Aufnahme oder Einstellung des Betriebes zur gewerbsmäßigen Waffenherstellung und/oder des Waffenhandels erfolgt gebührenfrei.
Fristen
Die Anzeige hat innerhalb von 2 Wochen gegenüber der zuständigen Behörde zu erfolgen.
Formulare
Formulare erhalten Sie bei der zuständigen Stelle. Es ist auch eine formlose Anzeige möglich.
Zuständige Stelle
- Landkreise
- kreisfreie Städte
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
22.10.2018