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Zweitschrift einer Approbation als Tierarzt beantragen

Volltext

Die Grundlage für die Ausübung des tierärztlichen Berufes ist ein erfolgreich abgeschlossenes Hochschulstudium der Veterinärmedizin (Tierärztliche Prüfung gemäß TAppV oder als gleichwertig anerkannter tierärztlicher Ausbildungsnachweis). Darüber hinaus bedarf es einer gesonderten Berufszulassung, um in der Bundesrepublik Deutschland die Berufsbezeichnung "Tierärztin/ Tierarzt" führen und den tierärztlichen Beruf ausüben zu dürfen. Diese Berufszulassung ist die Approbation. Die Voraussetzungen für die Erteilung der Approbation sind in der Bundes-Tierärzteordnung gesetzlich verankert. Bei der Behörde, die die Approbationsurkunde ausgestellt hat, kann eine Zweitschrift beantragt werden (Ersatzapprobationsurkunde). 

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

Die folgenden Unterlagen sind erforderlich:

  • Der Antrag erfolgt formlos
  • Nachweise über die Gründe des Erstellens der Ersatzapprobation
  • Personalausweis bzw. Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
  • ggf. Geburtsurkunde oder Auszug aus dem Familienbuch der Eltern.

Voraussetzungen

Die Zweitschrift der Approbation kann ausgestellt werden, sofern von der zuständigen Behörde eine Approbation erteilt worden ist und keine Gründe gegen das Ausstellen der Zweitschrift vorliegen.

Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)

In Mecklenburg-Vorpommern wird gemäß Kostenverordnung für Amtshandlungen der Veterinärverwaltung (Veterinärverwaltungskostenverordnung - VetKostVO M-V) eine Verwaltungsgebühr im Rahmen von EUR 41,00 bis 82,00 erhoben. Die Festsetzung der Gebühr in diesem Rahmen richtet sich nach dem jeweils entstandenen Verwaltungsaufwand.

Verfahrensablauf

  • Antragstellung und Einreichung der erforderlichen Unterlagen durch den Antragsteller/ die Antragstellerin.
  • Prüfung und Bearbeitung durch die zuständige Behörde (ggf. Anforderung weiterer Unterlagen/ Klärung besonderer Fragestellungen).
  • Ausstellung der Zweitschrift der Approbation/ Bescheid über die Ablehnung der Ausstellung der Zweitschrift.

Bearbeitungsdauer

In Abhängigkeit des jeweiligen Falls ca. 2 bis 6 Wochen

Hinweise (Besonderheiten)

Die erforderlichen Unterlagen/ Nachweise sind in Urschrift, in amtlich beglaubigter Abschrift oder amtlich beglaubigter Ablichtung vorzulegen. Soweit die Unterlagen/ Nachweise nicht in deutscher Schrift ausgestellt sind, sind sie zusätzlich in amtlich anerkannter Übersetzung vorzulegen.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

14.02.202214

Zuständige Stelle

Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt M-V 
 

Ansprechpunkt

Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt M-V