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Zuschuss der Tierseuchenkasse für Schutzimpfungen bei Rindern beantragen

Volltext

Was wird gefördert?

Die Tierseuchenkasse von Mecklenburg-Vorpommern (TSK M-V) kann Beihilfen zahlen für Maßnahmen zur Früherkennung, Verhütung, Bekämpfung, Überwachung und Tilgung von Tierseuchen und seuchenhaft verlaufenden Tierkrankheiten oder Zoonosen.

Die Beihilfen werden gezahlt als freiwillige Leistungen der TSK M-V für Sektionen, Aborte und Probenahmen und Untersuchungen von Proben auf BHV1, BVDV, Salmonellen, Paratuberkulose, Leukose und Brucellose bei Rindern. Darüber hinaus kann die TSK M-V Beihilfen für Impfungen zur Bekämpfung der Rindersalmonellose und die Tuberkulinprobe gewähren. Voraussetzung für die Zahlung sind die ordnungsgemäßen Tierzahlmeldungen und -nachmeldungen sowie die fristgerechte Entrichtung der Beiträge an die TSK M-V.

Wie wird gefördert?

In der jeweils geltenden Beihilfesatzung sind die Maßnahmen, für die Beihilfen gewährt werden sowie im Anhang I und Anhang II der Satzung die weiterführenden Voraussetzungen für die Zahlung der Beihilfen und die Höhe der Zuschüsse geregelt.

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

Amtliche Anordnung über risikoorientierte Untersuchungen nach Anhang II, Anlage 2 der Beihilfesatzung, betriebsspezifische Bekämpfungspläne und Verpflichtungserklärungen, Impfnachweise, Nachweis über Anzahl Tuberkulinproben

Voraussetzungen

Siehe Ausführungsgesetz zum Tiergesundheitsgesetz M-V und der jeweils geltenden Beihilfesatzung der Tierseuchenkasse M-V

Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)

  • keine

Bearbeitungsdauer

  • 2 bis 4 Monate nach Durchführung der beihilfefähigen Maßnahme

Fristen

  • Antragstellung vor Durchführung einer beihilfefähigen Maßnahme und Einreichung der erforderlichen Unterlagen innerhalb von 90 Tagen nach Durchführung der Maßnahme

Formulare

Beihilfeantrag für das jeweilige Jahr

Weiterführende Informationen

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

23.11.2020

Zuständige Stelle

Tierseuchenkasse von Mecklenburg-Vorpommern