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Besonders sachkundige Versteigerer Öffentliche Bestellung und Vereidigung

Volltext

Auf Antrag sind besonders sachkundige Versteigerer/Versteigerinnen mit Ausnahme juristischer Personen von der zuständigen Behörde allgemein öffentlich zu bestellen; dies gilt entsprechend für Angestellte von Versteigerern. Die Bestellung kann für bestimmte Arten von Versteigerungen erfolgen, sofern für diese ein Bedarf an Versteigerungsleistungen besteht. Die nach Satz 1 öffentlich bestellten Personen sind darauf zu vereidigen, dass sie ihre Aufgaben gewissenhaft, weisungsfrei und unparteiisch erfüllen werden.

Handlungsgrundlage(n)

Gebührensatzungen der Industrie- und Handelskammern M-V

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag
  • Ausführlicher Lebenslauf
  • Beglaubigte Abschriften aller relevanten Zeugnisse
  • Auszug aus dem Bundeszentralregister
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
  • Haftpflichtversicherung

Voraussetzungen

Besitz einer fachlichen und persönlichen Eignung

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Die Kosten richten sich nach der Verwaltungsgebührenordnung des Landes beziehungsweise nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer wird durch möglicherweise einzuholende gutachtliche Stellungnahmen zum Antrag beeinflusst.

Formulare

Formulare sind bei der Industrie- und Handelskammer und online über den Antragsassistenten erhältlich.

Weiterführende Informationen

Die öffentliche Bestellung zum besonders sachkundigen Versteigerer erfolgt befristet und ist gegebenenfalls zu verlängern.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg- Vorpommern

Fachlich freigegeben am

04.05.2016

Zuständige Stelle

Industrie- und Handelskammern Mecklenburg-Vorpommern

Unterstützende Institutionen

Die Industrie- und Handelskammern M-V unterstützen bei der Antragstellung.