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Versicherungsvermittler - Register
Allgemeine Informationen
Neben der gewerberechtlichen Erlaubnis ist für die gewerbsmäßige Versicherungsvermittlung der Eintrag in dem Register für Versicherungsvermittler vorgeschrieben. Die Industrie- und Handelskammern fungieren als Zulassungsstellen und führen gleichzeitig das Vermittlerregister, das beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V. eingerichtet ist.
Das Register soll die Überprüfung ermöglichen, ob ein Versicherungsvermittler zugelassen ist. Es sorgt so für Transparenz und stärkt den Verbraucherschutz. Ein Tätigwerden ohne Registrierung ist bußgeldbewehrt.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
Wenden Sie sich an die zuständige Industrie- und Handelskammer.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular
- Versicherungsvermittler-Erlaubnis
Kosten
Für die Registrierung im Register beträgt die Gebühr 45,00 Euro.
Gebühr: EUR 45.00
Fristen
Anzeige/Anmeldung/sonstiges:
Formulare
Zuständige Stelle
Industrie- und Handelskammer (IHK) in Rostock, Schwerin oder Neubrandenburg
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
11.09.2019Teaser
Neben der gewerberechtlichen Erlaubnis ist für die gewerbsmäßige Versicherungsvermittlung der Eintrag in dem Register für Versicherungsvermittler vorgeschrieben.