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Verlängerung einer befristeten Fahrerlaubnis der Klassen C, CE, C1 oder C1E
Allgemeine Informationen
Die Fahrerlaubnis der Klassen C, CE, C1 oder C1E wird längstens für fünf Jahre erteilt und kann auf Antrag des Fahrerlaubnisinhabers um fünf Jahre verlängert werden.
Rechtsgrundlagen
§§ 23 und 24 Abs. 1 FeV; § 2 Abs. 2 Satz 3 und 4 StVG
- § 23 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
- § 24 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
- Anlage 5 FeV
- Anlage 6 FeV
Erforderliche Unterlagen
- Amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (z.B. Personalausweis, Reisepass)
- bisheriger Führerschein
- ein aktuelles Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht (biometrietauglich, Größe 45 mm x 35 mm, Hochformat)
- Nachweis über das Sehvermögen nach dem Muster der Anlage 6 Nr. 2 zur Fahrerlaubnis-Verordnung .
Die Bescheinigung können Sie von einem Augenarzt, von einem Betriebs- oder Arbeitsmediziner oder von einem Arzt des Gesundheitsamtes erstellen lassen. Ein ausgestelltes Gutachten/Zeugnis hat 2 Jahre Gültigkeit. - Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung nach dem Muster der Anlage 5 zur Fahrerlaubnis-Verordnung
Sie können die Bescheinigung von jedem Arzt erstellen lassen. Bei Antragstellung darf die Bescheinigung nicht älter als ein Jahr sein. - Zusätzlich für die Klassen D,D1, DE, D1E, wenn Sie das 50. Lebensjahr vollendet haben, ein leistungspsychologisches Gutachten. Der Nachweis darf bei Antragstellung nicht älter als ein Jahr sein.
Kosten
Die Gebühr richtet sich der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr in der jeweiligen Fassung.
126.2 Meldung an das Zentral Fahrerlaubnisregister ohne Probe | 1,00EUR |
145 Auskunft aus dem Fahreignungsregister | 3,30EUR |
201 Prüfung eines Antrags | 5,10EUR |
202.1 Verlängerung einer Fahrerlaubnis (ohne Eintrag Schlüsselzahl 95) | 33,20EUR |
213.3 Ausnahmegenehmigung | 5,00EUR |
Gesamt | 47,60EUR |
343 Eintragung der Schlüsselnummer 95 | 28,60EUR |
Gesamt | 76,20EUR |
343 Eitrag der Schlüsselzahl 95 | 28,60EUR |
213.3 Ausnahmegenehmigung | 5,00EUR |
202.7 Ausfertigung eines Führerscheins | 7,70EUR |
126.2 Meldung an das Zentral Fahrerlaubnisregister ohne Probe | 1,00EUR |
Gesamt | 42,30EUR |
Weitere mögliche Kosten:
- Porto für Expressbestellung: 10,50EUR
Verfahrensablauf
Bitte wenden Sie sich an die für Ihren Wohnsitz zuständige Fahrerlaubnisbehörde.
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Der Antragsteller erhält einen vorläufigen Nachweis der Fahrberechtigung und derFührerschein - wird ihm im Direktversand zugestellt.
Fristen
Der Antrag kann frühestens sechs Monate vor Ablauf der Geltungsdauer der bisherigen Fahrerlaubnis gestellt werden.
Wird der Antrag erst nach Ablauf der Geltungsdauer der bisherigen Fahrerlaubnis gestellt, erfolgt keine Verlängerung mehr, sondern die Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis. Dass Sie bereits früher einmal Inhaber einer entsprechenden Fahrerlaubnis waren, geht dann aus dem neuen Führerschein nicht mehr hervor.
Hinweise
Unabhängig davon, ob es sich um eine echte Verlängerung oder eine Neuerteilung (wegen verspäteter Antragstellung) handelt, erfolgt immer die Ausstellung eines neuen Führerscheins.
Fachlich freigegeben am
04.12.2020
Formulare
Zuständige Stelle
Der Landkreis Ludwigslust-Parchim nimmt die Angelegenheiten der Landeshauptstadt Schwerin in den Bereichen der Kfz-Zulassung und Führerscheinwesen wahr.
Sofern Ihr Wohnsitz sich im Zuständigkeitsbereich der beiden Verwaltungen befindet, können Sie die dort befindliche Kfz-Zulassungs- und Führerscheinstelle bzw. alle Bürgerbüros mit Kfz-Zulassung nutzen.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern