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Tierveranstaltung-Genehmigung
Volltext
Alle Tierausstellungen und Tierveranstaltungen müssen mindestens vier Wochen vor Beginn gemeldet werden.
Regionale Veranstaltungen können vom Veterinäramt, überregionale Veranstaltungen vom Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt nach dem Tierseuchenrecht mit Auflagen verbunden, beschränkt oder - wenn es die Seuchelage erfordert - verboten werden.
Gewerbliche Ausstellungen wie Börsen u. ä. benötigen zusätzlich eine tierschutzrechtliche Genehmigung.
Erforderliche Unterlagen
Erforderliche Angaben:
- Nennung des Veranstalters
- Angabe des Veranstaltungsdatums und -ortes
- Angaben zu den Tieren und Tierarten
Fristen
mindestens vier Wochen vor Beginn anmelden
Fachlich freigegeben durch
Landkreis Ludwigslust-Parchim
Fachlich freigegeben am
30.01.2019
Zuständige Stelle
- für regionale Veranstaltungen: Veterinäramt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt
- für überregionale Veranstaltungen: das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt